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Milliardenstrafe für Intel wird neu geprüft

6. September 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen den US-Chiphersteller Intel verworfen. Das Verfahren wird neu aufgerollt.

Taiwan Taipeh - Intel - Logo des Chipherstellers
Bild: picture-alliance/dpa/R- B. Tongo

Nach acht Jahren Rechtsstreit über eine milliardenschwere EU-Kartellstrafe gegen Intel hat der Chipriese einen Etappensieg errungen: Der Prozess muss neu aufgerollt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch und hob damit ein früheres Urteil auf. 2009 hatte die EU-Kommission gegen den US-Konzern eine Strafe von 1,06 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der Marktmacht verhängt. Intel wies die Anschuldigungen zurück und wehrt sich seither gegen die Entscheidung.

Der EuGH verwies den Fall an ein unteres Gericht zurück: Es müsse geprüft werden, ob die von Intel gewährten Rabatte für bestimmte Prozessoren tatsächlich dazu geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, hieß es in der Mitteilung weiter. Im Oktober hatte Generalanwalt Nils Wahl bereits Zweifel an der Begründung geäußert, die die EU-Kommission 2009 für ihre Strafe angeführt hatte. Nach Ansicht der Kommission setzte Intel von 2002 bis 2007 eine Strategie um, mit deren Hilfe der einzig ernsthafte Wettbewerber, AMD, vom Markt ausgeschlossen werden sollte. Dazu habe der Chipriese den Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt, wenn sie alle oder nahezu alle entsprechenden Prozessoren bei Intel statt bei der Konkurrenz kauften. Zudem habe Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet, geknüpft an die Bedingung, dass in den Elektromärkten der Kette nur Computer mit Intel-Prozessoren verkauft würden.

Seinerzeit die höchste Strafe

Auf die Beschwerde von AMD hin hatte die EU-Kommission im Frühjahr 2001 Untersuchungen begonnen, später wurden mehrere Intel-Standorte in Europa durchsucht und das Wettbewerbsverfahren eingeleitet. Die Strafe, die Intel 2009 aufgebrummt wurde, war zum damaligen Zeitpunkt die höchste Summe, die die EU-Kommission gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hatte. Inzwischen hat sie Google zu einer Kartellstrafe über 2,42 Milliarden Euro verdonnert.

Intel war 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert. EuGH-Gutachter Nils Wahl sah in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es nun unter Berücksichtigung der Argumente von Intel noch einmal prüfen, ob die Rabatte den Wettbewerb einschränken konnten, entschied der EuGH. Intels Einwände, die Kommission habe nicht das Recht gehabt, die Strafe zu verhängen und mit Verfahrensfehlern die Möglichkeiten des Konzerns zur Verteidigung geschmälert, wurden hingegen abgeschmettert.

ul/zdh (rtr, dpa, afp)

 

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