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EU-Parlament billigt final strengeres Asylrecht

10. Februar 2026

Die Europäische Union verfolgt ein klares Ziel: Asylverfahren beschleunigen und auslagern. Diverse Länder wurden zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt. Und kommt nun ein EU-"Ruanda-Modell"?

Frankreich Straßburg 2026 | Rote Fußgängerampel vor dem Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament in Straßburg setzt mit seinem Beschluss ein klares SignalBild: Ardan Fuessmann/Eibner-Pressefoto/picture alliance

Das Europaparlament hat endgültig grünes Licht für zwei Verschärfungen des Asylrechts gegeben: Die Nationalstaaten können Geflüchtete demnach bald auch in Drittstaaten abschieben, zu denen diese keinen Bezug haben. Außerdem verabschiedeten die Abgeordneten in Straßburg eine Liste mit Ländern, die die Europäische Union als "sichere Herkunftsstaaten" einstuft.

Beschleunigt prüfen sollen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Indien, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Tunesien, Marokko und dem Kosovo. Die Europäische Union geht davon aus, dass Menschen in diesen Ländern ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind.

Asylbewerber aus dem Kosovo haben künftig kaum Chancen in der EUBild: Valdrin Xhemaj/dpa/picture alliance

Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sicher gelten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Die Einstufung hat zur Folge, dass die Beweislast stärker bei den Antragstellenden liegt. 

Die EU-Kommission werde die Lage in den betroffenen Herkunftsstaaten überwachen und reagieren, falls sich die Situation dort ändere, hieß es. Europaweit ist die Benennung sicherer Staaten ein Novum. Deutschland führt diesbezüglich bereits eine eigene Liste. Es soll auch weiter möglich sein, über die EU-Liste hinaus Staaten als sicher einzustufen.

Grundlage für das "Ruanda-Modell"

Mit der veränderten Drittstaaten-Regelung legt die EU die Basis für das in Großbritannien ausprobierte "Ruanda-Modell". Künftig können so Asylanträge ohne inhaltliche Prüfung in der EU abgelehnt werden, sofern die Antragstellenden auch in einem für sie als sicher geltenden Drittstaat Schutz beantragen könnten. Dazu zählen nun nicht nur Staaten, in denen die Geflüchteten bereits gelebt oder Verwandtschaft haben.

EU-Länder können mit Drittstaaten vereinbaren, dass diese Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.

Die Regelungen sind Teil des europäischen Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll. Einige Bestimmungen können nach Angaben des EU-Parlaments bereits vorher angewendet werden.

Seit Ende 2024 für Migration zuständig: EU-Kommissar Magnus Brunner aus ÖsterreichBild: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

Magnus Brunner, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, sprach von einer "europäischen Migrationswende". Der Parlamentsbeschluss gebe den Mitgliedstaaten "mehr Flexibilität in der Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, entlastet unsere Asylsysteme und stärkt die Kontrolle über die Migration", betonte Brunner.

Verschärfung mit rechter Mehrheit

Der Beschluss wurde nicht mit der üblichen Mehrheit von Abgeordneten aus konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen gefasst. Stattdessen wurden die Asyl-Verschärfungen mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien auf den Weg gebracht. Die noch ausstehende Zustimmung des Europäischen Rats gilt als Formsache.

wa/se (kna, epd)

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