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Politik

Marine Le Pen verliert erneut Immunität

15. Juni 2017

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen bekommt schon wieder Ärger mit der Justiz. Das Europaparlament macht diesmal den Weg für Ermittlungen der französischen Justiz wegen Verleumdung frei.

Frankreich Sizung Europaeisches Parlament | Marine Le Pen
Ganz schön einsam: Le Pen im Januar im EU-ParlamentBild: picture alliance/CITYPRESS 24/Cegarra

Die EU-Abgeordneten stimmten in Straßburg mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der französischen Justiz. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Verleumdung. Der konservative Bürgermeister der Mittelmeerstadt Nizza, Christian Estrosi, hatte Anzeige gegen die Chefin des rechtsextremen Front National (FN) erstattet, nachdem diese ihm 2015 in einem Fernsehinterview vorgeworfen hatte, Islamisten in Frankreich finanziell zu unterstützen.

Auf die Frage, ob Estrosi ein Komplize der Islamisten sei, hatte Le Pen geantwortet: "Wenn jemand dem islamistischen Fundamentalismus hilft, sich zu installieren, seine Meinungen zu verbreiten, Anhänger zu gewinnen, ja - dann ist er moralisch in gewisser Weise Komplize." Konkret ging es in dem Interview um eine niedrige Miete für eine Moschee, die ein umstrittener französischer Islam-Verband unterhält. Nach Aufhebung der Immunität könnten die Ermittler Le Pen nun zwingen, einer Vorladung in dieser Sache nachzukommen.

Und noch mehr ist anhängig: Gewaltverherrlichung und Scheinbeschäftigung

Erst im März hatte die 48-Jährige, die im Europaparlament Vorsitzende der rechtspopulistischen und europafeindlichen Fraktion "Europa der Nationen und der Freiheit" ist, wegen Ermittlungen zur Verbreitung menschenverachtender Gewaltbilder ihre Immunität verloren. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre bei Paris hatte Ende 2015 gegen Le Pen Ermittlungen wegen der Verbreitung brutaler Fotos von Opfern der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) auf Twitter eingeleitet. Le Pen hatte unter anderem ein Bild verbreitet, das den enthaupteten Leichnam des US-Journalisten James Foley zeigt.

Ein anderer Antrag aus Frankreich auf Aufhebung der Immunität der Französin, wird derzeit noch im zuständigen Rechtsausschuss geprüft. Dabei geht es um mutmaßliche Scheinbeschäftigungsverhältnisse mehrerer Assistenten des FN beim EU-Parlament, die in Wirklichkeit für die Partei gearbeitet haben sollen. Le Pen war dazu bereits vor einigen Monaten von Ermittlungsrichtern einbestellt worden, während sie Präsidentschaftskandidatin des FN war. Sie hatte sich unter Berufung auf ihre parlamentarische Immunität aber geweigert, der Vorladung während des damals laufenden Präsidentschaftswahlkampfs nachzukommen.

Der Justiz-Antrag auf Aufhebung der Immunität für die Job-Affäre soll nach Angaben aus dem Parlament nächste Woche im Rechtsausschuss behandelt werden. Im Plenum der Volksvertretung könnte dann vielleicht im Juli darüber abgestimmt werden.

Alle EU-Parlamentsmitglieder sind grundsätzlich vor Strafverfolgung geschützt, bis ihre Immunität aufgehoben wird. Das soll die Abgeordneten vor allem vor Einschüchterungsversuchen mit juristischen Mitteln schützen. Staatsanwaltschaften können nicht strafrechtlich gegen einen Parlamentarier ermitteln, so lange die Immunität in Kraft ist. Die Aufhebung der Immunität betrifft jeweils nur den Vorwurf, in dem ermittelt wird. Die EU-Abgeordneten behalten auch im Fall eines Immunitätsverlusts ihren Parlamentssitz.

qu/ww (dpa, afp, EU-Parlament)

 

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