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Politik

EU-Parlament fordert Verfahren gegen Ungarn

12. September 2018

Das Europaparlament hat ein Strafverfahren gegen Ungarn wegen Rechtsstaats-Verstößen auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten dem Antrag mit der erforderlichen Zwei-Drittelmehrheit zu.

EU-Parlament für Sanktionsverfahren gegen Ungarn
Bild: Reuters/V. Kessler

Nun müssen sich die EU-Staats- und Regierungschefs mit dem Thema befassen und die Einleitung des Verfahrens offiziell beschließen. Ungarns Regierung höhlt nach Auffassung des Parlaments unter anderem den Rechtsstaat aus und unterdrückt Nichtregierungs-Organisationen. Für die Einleitung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich. Auch ein Großteil der Europäischen Volkspartei (EVP) stimmte dafür, obwohl die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orban auf europäischer Ebene Mitglied der EVP ist. 

Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn", hieß es. 

Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems sowie das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen sowie Korruption aufgelistet.

Hohe Hürden

Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaats-Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Ein solches Verfahren hatte die EU-Kommission im Dezember bereits gegen Polen gestartet. Das Verfahren kann theoretisch zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen. Die Hürden sind aber sehr hoch. Im Fall Polen gab es bisher nur eine Anhörung. 

Die ungarische Regierung hatte die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Orban sagte am Dienstag in einer Rede vor den EU-Abgeordneten, der Bericht weise zahlreiche faktische Fehler auf. Mit dem Rechtsstaats-Verfahren solle sein Volk dafür verurteilt werden, dass es Ungarn nicht zu einem Einwanderungsland machen wolle.

mm/ww (afp, dpa, rtr)