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Politik

EU-Sanktionen: Einstimmig und möglichst zielgenau

9. Februar 2021

Wen belegt die Europäische Union mit Strafmaßnahmen - und nach welchen Kriterien? Wie verläuft der Entscheidungsprozess? Und wie werden verhängte Sanktionen wieder beendet? Antworten finden Sie hier.

Coronavirus I Außenminister Heiko Maas
Außenminister der EU bei einem physischen Treffen in Corona-Zeiten, in der Mitte Deutschlands Minister MaasBild: Kay Nietfeld/AFP/Getty Images

Sanktionen sind ein wichtiges und häufig benutztes Werkzeug in der Außenpolitik der Europäischen Union. Mehr als 40 verschiedene Sanktions-Regime der EU sind derzeit in Kraft, die sich gegen Staaten, Organisationen wie die Terrorgruppe Al-Kaida, Firmen oder einzelne Personen richten können. Die Liste der sanktionierten Personen umfasst derzeit fast 500 Seiten und ist öffentlich auf den Webseiten der EU einsehbar. Die Sanktionen werden aufgrund der illegalen Annexion von Gebieten, wegen der Destabilisierung souveräner Staaten, gegen Terroristen, aufgrund von Menschenrechtsverletzungen oder wegen der Verbreitung von Atomwaffen verhängt. Menschenrechtsverletzungen können neuerdings von der EU weltweit mit Sanktionen geahndet werden, ohne an konkrete Staaten oder Krisen gebunden zu sein. Die EU verhängt dabei entweder eigene Sanktionen oder setzt Strafmaßnahmen um, die von den Vereinten Nationen vorgegeben werden.

Eiszeit in Moskau: Die EU (Außenbeauftragter Borrell, li.) und Russland (Außenminister Lawrow) belegen sich gegenseitig mit SanktionenBild: European Commission/dpa/picture alliance

Entscheidung

Der Rat der Europäischen Union, also die Vertretung der 27 Mitgliedsstaaten, entscheidet über die Verhängung der Strafmaßnahmen, und zwar einstimmig. Im Rat der EU gibt es einen ständigen Ausschuss, der Beschlüsse über neue Sanktionen, die Verlängerung laufender Sanktionen und die Beendigung von Maßnahmen vorbereitet. Die formale Entscheidung fällen die Außenminister. Die Sanktionen treten in Kraft, sobald sie im offiziellen Gesetzblatt der EU veröffentlicht wurden.

"Hauptkunden" der EU-Sanktionen: Al-Kaida-Terroristen und ihre AnführerBild: picture-alliance/Pacific Press/I. Khader

Auswahl

Die Generaldirektion für Finanzen in der EU-Kommission und der Sanktions-Ausschuss des Rates wählen Personen, Firmen oder Vereinigungen aus, die mit Sanktionen belegt werden sollen. Die Listen werden mit Hilfe der Botschaften der EU-Staaten in den betroffenen Ländern, von Geheimdiensten, aber auch unter Zuhilfenahme öffentlicher Quellen oder nach Hinweisen von Betroffenen erstellt, wie jetzt im Fall des russischen Regime-Kritikers Alexej Nawalny. Die EU versucht dabei, Personen zu treffen, die konkret mit den Tatbeständen zu tun haben. In der Ukraine wurden zum Beispiel Anführer der Rebellen im Osten des Landes sanktioniert; im Fall Nawalny die Geheimdienstmitarbeiter, die mutmaßlich für seine Vergiftung verantwortlich sind; in Nordkorea enge Mitarbeiter des Partei- und Staatschefs Kim Jong Un, usw. Diesen Personen wird dann die Einreise in die EU verweigert. Ihre Konten und Vermögen in der EU werden eingefroren.

Embargos gegen Diktaturen: Nordkoreas Führer Kim Jong-Un ist wenig beeindrucktBild: KCNA/REUTERS

Umfang

Neben einzelnen Personen werden auch Staaten und Organisationen sanktioniert. Es gibt Waffenembargos gegen Staaten wie Nordkorea, Iran oder Libyen. Terrororganisationen wie Al-Kaida, der sogenannte Islamische Staat oder auch Cyber-Kriminelle aus China oder Russland werden mit einem Bann belegt. Die Liste der sanktionierten Personen, die Al-Kaida angehören, ist die längste im EU-Sanktionsregime. Diverse Sanktionen sind auch gegen afrikanische Staaten wie Somalia, Mali, Kongo, Simbabwe oder Sudan in Kraft. Venezuela, Nicaragua, Iran, Irak, Pakistan und Afghanistan sind ebenfalls betroffen. In Europa stehen Russland, die Ukraine, Belarus, Bosnien-Herzegowina sowie die Türkei auf der Sanktionsliste.

Die EU hat im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ostukraine auch ganze Wirtschaftszweige in Russland mit Sanktionen belegt. Russischen Banken etwa soll der Zugang zum EU-Finanzmarkt erschwert werden. Der Export von "dual-use"-Gütern, die auch zur Herstellung von Kriegsgerät benutzt werden können, ist seit der Annexion der Krim 2014 verboten. Bestimmte Ersatzteile für die Energiebranche dürfen nicht mehr geliefert werden.

Ende

Personen oder Firmen, die mit Sanktionen belegt werden, bekommen Post von der EU. Sollte eine Adresse nicht vorhanden sein, gilt die Veröffentlichung im Amtsblatt als ausreichend. Wer von Sanktionen betroffen ist, kann schriftlich beim Rat der EU in Brüssel um deren Aufhebung bitten. Auch Klagen gegen Sanktionen vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg sind möglich - und mitunter auch erfolgreich. Fällt der Grund für eine Sanktionsmaßnahme weg, können die EU-Außenminister einstimmig Sanktionen aufheben.

Wie wirksam die zielgerichteten finanziellen Sanktionen sind, soll die EU-Kommission laufend überprüfen und Anpassungen oder Verschärfungen vorschlagen. Die politische Wirkung von Sanktionen gegen Regime wie in Nordkorea, Syrien oder Russland ist schwer zu messen und daher umstritten.

Tacheles: Für oder gegen Wirtschaftssanktionen?

04:10

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Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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