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Politik

EU-Staaten einigen sich auf neues Copyright

9. Februar 2019

Die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts hat eine wichtige Hürde genommen: Die EU-Staaten einigten sich mehrheitlich auf einen Kompromiss, mit dem sie in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen.

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Bild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Im Streit um die umstrittene Reform des Urheberrechts in der EU haben die Mitgliedstaaten einen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich gebilligt. Der für den Digitalbereich zuständige Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip zeigte sich nach der Einigung zufrieden, dass die EU-Staaten beim Urheberrecht wieder "eine gemeinsame Stimme" gefunden hätten. Er hoffe nun auf eine "endgültige Einigung" in der kommenden Woche, schrieb Ansip im Kurzbotschaftendienst Twitter.

Deutschland und Frankreich hatten sich am Dienstag auf den Kompromiss geeinigt. Nach Angaben aus EU-Kreisen wurde dieser Text bis auf eine "kleine technische Änderung" fast unverändert übernommen. 20 Länder stimmten demnach dafür, 7 dagegen und eines enthielt sich. Nach der Einigung der EU-Länder sollen nun Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission beginnen. Nach Angaben aus Brüssel sollen diese Beratungen am Montag, Dienstag oder Mittwoch stattfinden.

Das Europaparlament in StraßburgBild: picture-alliance/Winfried Rothermel

Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz landen. Außerdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.

Schutz für Kleinunternehmen

Deutschland und Frankreich hatten bis vor wenigen Tagen keine einheitliche Position zu dem hoch umstrittenen Artikel 13. Deutschland wollte erreichen, dass Kleinunternehmen und Start-ups von der Pflicht ausgenommen werden, bei ihnen bereitgestellte Inhalte zu filtern. Dies lehnte Frankreich ab. Nach dem Kompromiss müssen Firmen für Ausnahmen drei Kriterien erfüllen: Sie müssen mindestens drei Jahre bestehen, ihr Umsatz muss weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen.

Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.

Erleichterung bei den Verlagen 

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung. "Der verabschiedete Vorschlag der Ratspräsidentschaft bringt wesentliche Besserungen am Text und bietet damit die einmalige Chance für einen robusten Schutz von Presseveröffentlichungen in der digitalen Welt", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. "Der anstehende Trialog (zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und Europaparlament) birgt nun die historische Chance, das Urheberrecht in das digitale Zeitalter zu bringen und somit mehr Gleichgewicht zwischen den mächtigen kommerziellen Internetgiganten und der freien Presse herzustellen." 

Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.

stu/as (dpa, afp)
 

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