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Politik

Weiter EU-Sanktionen gegen Putin-Vertraute

13. September 2018

Mindestens noch sechs Monate bleiben Sanktionen gegen Unterstützer von Russlands Staatschef und Separatisten in der Ukraine bestehen. Nur wenn Frieden in der Region einkehre, würden die Sanktionen ausgesetzt, so die EU.

Symbolbild Beziehungen Russland EU
Bild: picture-alliance/dpa

Reise- und Vermögenssperren gegen 155 Russen und Ukrainer, von denen einige als Vertraute von Russlands Präsident Wladimir gelten, blieben bis zum 15. März 2019 in Kraft. Das teilte der EU-Rat der Mitgliedstaaten mit. Darüber hinaus hält die EU an der Sperrung der Konten von 44 Unternehmen und Organisationen fest.

Die EU wirft den Betroffenen vor, "die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben oder zu bedrohen". Die Bewertung der Lage habe es nicht erlaubt, den Kurs bei den Sanktionen zu ändern, erklärte der EU-Rat. 

Staatsbanken, Öl- und Gasindustrie betroffen

Die Europäer verlangen als Voraussetzung für die Aufhebung ihrer Sanktionen die vollständige Umsetzung des Minsker Abkommens für einen Frieden in der Ukraine. Die Strafen waren ursprünglich im März 2014 verhängt und bisher alle sechs Monate verlängert worden. Sie richten sich unter anderem gegen russische Staatsbanken, den Im- und Export von Rüstungsgütern sowie die russische Öl- und Gasindustrie.  

Auch gegen die von Russland annektierte Krim und die dortige Regierung sind EU-Sanktionen in Kraft. Dazu gehören Beschränkungen für den Im- und Export von Waren sowie für Investitionen auf der Halbinsel. Zudem dürfen europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen der Krim anlaufen. Diese Sanktionen wurden Mitte des Jahres bis zum 23. Juni 2019 verlängert.

jmw/ww (afp, rtr)

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