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Energiemarkt-Reform

6. Juni 2008

Die 27 EU-Länder haben sich auf die wesentlichen Züge der Reform des Energiemarktes in der Europäischen Union geeinigt. Nach den Plänen dürfen die Energiekonzerne die Übertragungsnetze behalten.

Strommasten bei Frankfurt/Main, Quelle: dpa
Strommasten bei Frankfurt/MainBild: AP

Eine Zerschlagung aller Energiekonzerne in der EU ist endgültig vom Tisch. Die zuständigen Minister der 27 EU-Staaten verständigten sich am Freitagabend (06.06.2008) in Luxemburg darauf, neben einer vollständigen Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen auch eine behutsamere Entflechtung als gleichberechtigte Option zuzulassen. Damit konnten Deutschland und seine Verbündeten ihr wichtigstes Anliegen durchsetzen, in anderen Punkten mussten sie Zugeständnisse machen.

Drei Optionen

Nach rund achtstündigen Beratungen hielt der slowenische Energieminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Andrej Vizjak fest, dass "eine weit reichende Einigung zu den Grundlagen" des Liberalisierungspakets erzielt worden sei. Dazu zähle die Frage der Entflechtung. Für diese liegen nun drei Optionen vor, zwischen denen die einzelnen EU-Staaten wählen können.

Entweder sie zwingen die Energieversorger zum Verkauf ihrer Netze, wie von der EU-Kommission zunächst gewünscht und in einzelnen Staaten wie etwa Großbritannien auch schon geschehen. Alternativ können die Regierungen die Konzerne verpflichten, ihre Netze einem komplett unabhängigen Treuhänder zu überantworten.

Die nationalen Regierungen können den Konzernen aber auch gestatten, ihre Netze in den Händen einer Tochtergesellschaft zu belassen. Deren Unabhängigkeit gegenüber dem Mutterkonzern muss jedoch gestärkt werden. Dieses Konzept unter dem Titel "Independent Transmission Operator" oder ITO (Unabhängige Übertragungsgesellschaft) boxte Deutschland gemeinsam mit Frankreich und einigen kleineren Staaten durch.

Stärkung der Tochtergesellschaften

Die EU-Länder hatten heftig darüber gestritten, wie die Unabhängigkeit der Verteilnetze für Strom und Gas von den Energieproduzenten am besten gewährleistet wird. Die EU-Kommission schlug im September 2007 vor, den Konzernen den Verkauf ihrer Netze vorzuschreiben. So sei am besten zu erreichen, dass die großen Erzeuger konkurrierenden Anbietern nicht länger den Netzzugang erschwerten. Mehr Wettbewerb würde dann zu günstigeren Preisen führen.

Die EU-Kommission und ihre Verbündeten, darunter Großbritannien, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Spanien und Portugal, hatten das ITO-Modell zunächst nur befristet zulassen wollen. Nach dem am Freitag vereinbarten Kompromiss sollen nun drei Jahre nach Umsetzung der neuen Bestimmungen alle drei Entflechtungsmodelle auf den Prüfstand. Damit ist ITO nun den radikaleren Optionen gleichgestellt.

Hinnehmen musste die Bundesregierung eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Mutterkonzerns bei der Netztochter. Höchstens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder plus eins darf nach der Vereinbarung vom Freitagabend vom Mutterkonzern bestimmt werden. Das ist zwar eine Mehrheit, für besonders wichtige Unternehmensentscheidung sind aber 75 Prozent der Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich. Zudem dürfen Manager des Mutterkonzerns künftig nicht mehr unmittelbar in die Tochtergesellschaft wechseln und umgekehrt. Als Karenzzeit vom Übergang von Mutter zu Tochter wurden drei Jahre, für die umgekehrte Richtung vier Jahre festgelegt.

Auch für die Einrichtung einer EU-Energieagentur zeichnete sich eine Mehrheit gegen Deutschland ab. Gemeinsam mit Österreich setzte Berlin allerdings durch, dass zu diesem Punkt noch einmal verhandelt wird. (stu)

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