Weiter Streit um Stromrabatte
9. April 2014Die deutsche Industrie kann sich freuen. Auch künftig werden stromintensive Unternehmen beim Ausbau erneuerbarer Energien entlastet. Nach monatelangem Streit ist die EU-Kommission Deutschland weit entgegengekommen. So wird die Industrie wohl um massive Rückzahlungen der gewährten Ökostromrabatte herumkommen. Das stellte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Mittwoch (09.04.2014) in Brüssel bei der Präsentation neuer Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energiesektor in Aussicht. Die EU-Behörde werde anhand dieser Kriterien die Rabatte für energieintensive Branchen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren prüfen.
Verfahren gegen Deutschland läuft weiter
Die EU-Kommission hält die in Deutschland gewährten Rabatte von der Ökostrom-Finanzierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eigentlich für unvereinbar mit den EU-Beihilferegeln. Ihrer Ansicht nach verzerren diese den Wettbewerb. Wettbewerbskommissar Almunia hatte deshalb im Dezember ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und von der Bundesregierung eine umfassende Reform der Ökostromförderung verlangt. Nach langem Ringen hatten sich Bundesregierung und EU-Kommission kurz zuvor darauf geeinigt, dass die deutsche Industrie weiter Rabatte erhalten darf. Diese belaufen sich derzeit auf 5,1 Milliarden Euro jährlich, dieses Volumen soll gleich bleiben. Das EU-Verfahren gegen Deutschland laufe aber weiter, so Almunia. Auch Rückzahlungen schloss er in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich aus, falls festgestellt werden sollte, dass die gewährten Ausnahmen gegen die nun beschlossenen Leitlinien verstießen.
Verbraucherschützer wollen gegen Reform klagen
Umweltverbände und Grüne kritisierten das Regelwerk der Kommission als Rückschlag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Bundestag sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, früher hätte so eine Regelung "der SPD die Schamesröte ins Gesicht getrieben". Die Erleichterungen für die stromhungrige Industrie würden zu Lasten der Verbraucher gehen. Verbraucherschützer und Solarbranche in Deutschland wollen gegen die Ökostrom-Reform der Bundesregierung zudem vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante Abgabe für Supermärkte oder größere Privathaushalte, die sich selbst mit Solarstrom versorgen, gegen das Grundgesetz verstoße, so die Verbraucherschützer. Holger Krawinkel von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, kritisierten, dass große Teile der Industrie weiterhin von der Finanzierung der Energiewende befreit würden.
Bru/kle (dpa, rtr)