EU-Telekom-Reform unter Dach und Fach
24. November 2009Zwei Jahre lang wurde in der Europäischen Union diskutiert - am Dienstag (24.11.2009) haben nun die Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg in dritter Lesung ein umfangreiches Gesetzespaket zur Telekommunikation mit großer Mehrheit verabschiedet. Das so genannte "Telekom-Paket", das Telefon- und Internetkunden weitgehende Rechtsgarantien geben soll, muss bis 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.
Anbieter von heute auf morgen wechseln
Innerhalb eines Tages soll der Wechsel von einem zum anderen Festnetz- oder Mobilfunkanbieter vollzogen werden. Zudem bleibt die bisherige Rufnummer erhalten, so das neue EU-Recht. Bisher mussten Verbraucher auf den Transfer bis zu acht Tage warten.
Wird ein Internet-Anschluss gesperrt, etwa weil der Verdacht des illegalen Herunterladens von Raubkopien besteht, muss der Nutzer vorher angehört werden. Verzichtet werden darf auf eine solche Anhörung nur in dringenden Fällen, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass Kinderpornografie über den Internetanschluss verbreitet wird.
Internet-Anbieter werden in die Pflicht genommen
Der Schutz vor unerwünschtem "Rechnerbesuch" soll größer werden. So müssen Anbieter bessere Vorkehrungen gegen Viren oder Spam-Emails treffen. Verträge sollen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden dürfen, allerdings sollen die Verbraucher auch die Möglichkeit bekommen, Einjahresverträge abschließen zu können. Solche Verträge müssen zukünftig auch mehr Informationen enthalten. Das betrifft Minimum-Standards oder die Eintragung in Telefonbücher.
Auch die Datenschutzvorschriften wurden in dem Gesetzespaket verschärft. Verbraucher müssen von ihren Providern benachrichtigt werden, wenn ihre Kundendaten in die falschen Hände geraten. Zudem dürfen Cookies künftig nur mit Zustimmung des Internetnutzers auf dessen Computer installiert werden. Cookies sind kleine Programme, die beim Surfen im Internet von Websites auf dem Computer abgelegt werden, um dort Informationen zu speichern.
Surfen wird überall schneller
Der Ausbau schneller Internetverbindungen soll durch das neue Gesetzespaket gewährleistet werden. Dazu sieht es verschiedene Regelungen vor, die die Investition in schnellere Breitbandnetze fördern. Konkurrierende Unternehmen sollen kooperieren dürfen, wenn das dabei entstehende Netz von allen Marktteilnehmern anschließend genutzt werden darf. So sollen vor allem in ländlichen Regionen die Internet-Verbindungen verbessert werden, wo bislang nur 70 Prozent der Bevölkerung ans schnelle Breitbandnetz angeschlossen sind.
Mehr Wettbewerb
Die nationalen Regulierungsbehörden der 27 EU-Staaten sollen künftig über grenzüberschreitende Wettbewerbsfragen gemeinsam entscheiden. Dazu wurde ein neues Gremium (BEREC) ins Leben gerufen. Es könnte dabei zum Beispiel darüber wachen, dass ein Wettbewerber der großen Telekommunikations-Riesen, wie der Internettelefonie-Anbieter Skype, nicht durch zu wenig Bandbreite diskriminiert wird.
Autorin: Sabine Faber (dpa,ap, epd)
Redaktion: Julia Elvers-Guyot