1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

EU und Japan handeln gegen Trump

1. Februar 2019

Mit der weltgrößten Freihandelszone soll ein Zeichen gegen die Handelspolitik des US-Präsidenten gesetzt werden, wünscht sich die EU. Das Abkommen mit Japan tritt an diesem Freitag in Kraft. Aus Brüssel Bernd Riegert.

Freihandelsabkommen EU - Japan JEFTA
Bild: picture-alliance/Bildagentur-online/Ohde

Es geht auch ohne die USA und ihren auf Isolationismus gepolten Präsidenten. Das soll die politische Botschaft des Handelsabkommens der EU mit Japan sein, das an diesem Freitag in Kraft tritt. Europäer und Japaner schaffen nach sechs Jahren Verhandlungen die größte Freihandelszone der Welt, die mehr als 600 Millionen Menschen und etwa ein Drittel der globalen Wirtschaftsleistung umfasst.

"Das Europäisch-japanische Partnerschaftsabkommen (EPA) erfüllt die Erwartungen der Wirtschaft in Japan und in der EU. Damit senden Japan und die EU als Fackelträger des freien Handels ein Zeichen für die Liberalisierung an die Welt", freut sich die japanische Botschaft bei der EU in Brüssel auf ihrer Webseite.

Nach dem Aus von TTIP: Größte Freihandelszone weltweit

Auch die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sieht große Chancen für den Export in beide Richtungen. "Wir wollen die Globalisierung zum Wohle unserer Bürger und Firmen gestalten. Das ist eine starke Botschaft für freien Handel unter globalen Regeln", sagte die Malmström bei der Vorstellung des Abkommens mit Blick in Richtung Weißes Haus.

Noch deutlich größer als EPA wäre das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA geworden. Kritik an TTIP gab es auf beiden Seiten, aber es war US-Präsident Donald Trump, der die Verhandlungen nicht fortführen wollte.

Trump operiert stattdessen mit Strafzöllen, um Handelspolitik zu betreiben. Aktuell versuchen die Europäer, mit der US-Regierung wenigstens über bestimmte Sektoren zu verhandeln, um zum Beispiel Einfuhrzölle auf Autos zu verhindern.

Ein Handelsabkommen der USA mit Japan im Rahmen einer transpazifischen Vereinbarung (TPP) hatte Trump ebenfalls gestrichen.

Die Vereinbarungen der EU mit Japan blieben immer ein wenig unter dem Radarschirm der Öffentlichkeit. Gestritten wurde eher um das vom Volumen her viel kleinere Abkommen mit Kanada (CETA).

Das kann auch daran liegen, dass das Abkommen mit Japan, anders als CETA, nicht von allen 28 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden musste. Einige umstrittene Vereinbarungen, zum Beispiel über Schiedsgerichte für Investitionsschutz, wurden ausgeklammert.

Was steht nun drin im Abkommen mit Japan? Hier die wesentlichen Punkte:

Industriegüter

Zölle auf europäische Waren in Japan in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro fallen weitgehend weg. Industrieprodukte können ohne zusätzliche Zertifizierung oder Prüfung auf dem japanischen Markt verkauft werden.

Die EU streicht im Gegenzug Einfuhrzölle (10 - 22 Prozent) für japanische Fahrzeuge, was Tokio besonders wichtig war. Japanische Autohersteller wie Nissan oder Toyota können Autos künftig direkt aus japanischen Fabriken zollfrei verschiffen.

Bislang wurde Fahrzeuge für den EU-Markt auch in Großbritannien gebaut, um Zölle zu umgehen. Das lohnt sich nach dem Brexit wahrscheinlich nicht mehr, denn auf Fahrzeuge aus dem baldigen Drittland Großbritannien könnten Abgaben fällig werden.

Exporthafen Honmuku: Japanische Autos kommen bald zollfrei auf den EU-MarktBild: Getty Images/AFP/Y. Tsuno

Lebensmittel

Japan lässt künftig mehr Fleischprodukte, Milcherzeugnisse und Wein ins Land. Die Zölle auf diese Produkte, etwa die 30-Prozent-Abgabe auf Gouda-Käse aus Europa, fallen weg. Die EU-Handelskommissarin erwartet eine Steigerung der Exporte von verarbeiteten Lebensmitteln um 180 Prozent, was einen zusätzlichen Umsatz von 10 Milliarden Euro bedeuten würde.

Kritiker meinen, davon würden nur die landwirtschaftlichen Großbetriebe in der EU profitieren. Kleinbauern in der EU und in Japan würden leiden, so die globalisierungskritische Lobbyorganisation "attac" in Stellungnahmen zum Handelsabkommen.

Mehr Chancen für Käse aus Europa: Gouda darf zollfrei nach TokioBild: picture-alliance/dpa/R. Utrecht

Dienstleistungen

Teile des Dienstleistungssektors werden liberalisiert. Unternehmen aus der EU können sich künftig an Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in Japan beteiligen. Das gilt umgekehrt auch für Unternehmen aus Japan, die in der EU Geschäfte machen wollen.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist jedoch die "Daseinsvorsorge", wo die öffentliche Hand weiterhin entscheiden kann, dass Wasser-, Strom- oder Gasversorgung weiter vom Staat geleistet und nicht privatisiert werden.

Lobbygruppen hatten kritisiert, dass diese Daseinsvorsorge in dem Vertrag mit Japan nicht ausreichend geschützt sei. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange (SPD), hat das wiederholt zurückgewiesen. "Die Wasserversorgung ist ausdrücklich ausgenommen", versichert Lange.

Standards

Die EU und Japan bekennen sich zu höchsten Standards beim Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz. Erstmals wird das Pariser UN-Abkommen zum Klimaschutz Teil eines Handelsvertrages.

Die Globalisierungkritiker von "attac" sehen diese Vereinbarung als Mogelpackung. Eine schnelle Reaktion auf Gesundheits- oder Umweltgefahren, die von manchen Produkten ausgehen könnten, sei nicht mehr möglich, bemängelte "attac". Die EU-Kommission weist diese Interpretation zurück. Das sogenannte EU-Vorsorgeprinzip, wonach bestimmte Produkte bei Gefahr im Verzug auch ohne wissenschaftlichen Nachweis vom Markt genommen werden können, werde nicht angetastet.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte das Abkommen mit Japan. Stefan Mair von der BDI-Geschäftsführung forderte zudem weitere Schritte der EU in diese Richtung.

"Europa muss jetzt Kurs halten und darf weitere Handels- und Investitionsschutzverträge wie mit Singapur und Vietnam nicht scheitern lassen", so Mair. "Damit würde die EU das wirtschaftliche Tor zur Wachstumsregion Südostasien weit aufstoßen und zeigen, dass sie europäische Auslandsinvestitionen effektiv schützen kann."

Das EU-Parlament wird über das ausgehandelte Abkommen mit Singapur am 13. Februar abstimmen.

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen