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Politik

EU-Urheberrecht nimmt wichtige Hürde

12. September 2018

Das EU-Parlament hat sich für ein europaweites Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Verlage, Autoren und Plattenfirmen werden dadurch fairer behandelt. Kritiker sehen das freie Internet in Gefahr.

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Suchmaschinen dürften künftig nicht mehr Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen - außer sie zahlen dafürBild: Reuters/C. Platiau

Das EU-Parlament hat im zweiten Anlauf eine gemeinsame Position zu einem einheitlichen Urheberrecht in Europa gefunden. Dazu gehört auch eine Regelung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Noch vor zwei Monaten war das Vorhaben im EU-Parlament gescheitert. Eine Mehrheit der Abgeordneten sah durch sogenannte "Upload-Filter" das freie Internet in Gefahr. Der jetzt verabschiedete Entwurf verzichtet auf die umstrittenen Filter. Bei der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments votierten am Mittwoch 438 Abgeordnete für den geänderten Vorschlag, 226 stimmten dagegen.

Der verantwortliche Berichterstatter im EU-Parlament Axel Voss (CDU) kann nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten eintreten. Die Position des Europaparlaments sieht damit die Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts (LSR) vor. Danach sollten Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. 

EU-Parlamentarier Axel Voss (CDU) wird den Gesetzentwurf jetzt mit den Mitgliedsstaaten verhandelnBild: picture-alliance/dpa

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten das Votum: "Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt", erklärten sie gemeinsam. Der Internationale und der Europäische Journalisten-Verband sprachen von einem wegweisenden Votum um zu garantieren, dass Journalisten von ihrer Arbeit leben könnten.

"Upload-Filter" durch die Hintertür?

Die umstrittenen Upload-Filter sind in dem neuen Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Damit werden Online-Plattformen wie Youtube verpflichtet, zu prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie hochgeladen werden. Der verabschiedete Entwurf sieht aber vor, dass die Haftung für Uploads bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC kritisierte daher die Reform: "Wenn Verbraucher Inhalte wie Videos, Musik und Bilder für das Internet herstellen und hochladen, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten könnten, besteht die Gefahr, dass sie von den Plattformen gescannt und möglicherweise blockiert werden müssen", erklärte der Verband.

Freies Internet in Gefahr?

Die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) hatte im Vorfeld zu bedenken gegeben, dass das Leistungsschutzrecht und automatische Filter das "freie Internet" gefährdeten. "Wer Nachrichten teilt und Plattformen zur Meinungsäußerung bereitstellt, darf nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen", so das Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion. Es sei "inakzeptabel", dass die Interessen großer Medienkonzerne die Meinungsfreiheit einschränkten, so Reda. Vor allem Internetaktivisten und Digitalfirmen hatten lange gegen den Vorstoß der EU gekämpft.

Die Europaabgeordneten hätten mit ihrer Entscheidung "enormen Schaden für das freie Internet und für den Erfolg zukunftsweisender Technologien wie Künstlicher Intelligenz verursacht", kommentierte der Bundesverband Deutsche Startups. Der Verband Digitale Wirtschaft sah eine Grenze überschritten: "Wenn Inhalte schon beim Upload kontrolliert werden, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein."

Die Reform des EU-Urheberrechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen durch die neuen Vorschriften zum Urheberrecht fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Der Entwurf wird nun erneut vom Ausschuss beraten. Danach tritt Voss mit dem Ministerrat und der EU-Kommission in sogenannte Trilog-Verhandlungen der drei EU-Institutionen ein.

pgr/sam (dpa, kna)

Leistungsschutzrecht: Google vs. Verlage

01:39

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