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Politik

EU verhängt neue Sanktionen gegen Russland

22. Oktober 2020

Die EU hat wegen des Hackerangriffs auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 Sanktionen gegen zwei russische Geheimdienstoffiziere verfügt. Der Angriff hatte die IT-Infrastruktur mehrere Tage komplett lahmgelegt.

Russland Igor Kostjukow
Igor Kostjukow (Archivbild) - verwickelt nicht nur in den Hackerangriff auf den BundestagBild: Mikhail Metzel/TASS/dpa/picture-alliance

Sanktioniert wurden der Leiter des Militärgeheimdienstes GRU, Igor Kostjukow, und der Geheimdienstoffizier und Hacker Dmitri Badin, wie die Europäische Union in ihrem Amtsblatt mitteilte. Sie wurden mit Einreiseverboten und Kontensperrungen belegt. Beide sollen maßgeblich in den Angriff verwickelt gewesen sein. Zudem wurde eine für Cyber-Angriffe zuständige Stelle des Geheimdienstes GRU auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

Im Bundestag hatte der Angriff vom April und Mai 2015 die IT-Infrastruktur komplett lahmgelegt. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros waren mit Spionagesoftware infiziert worden, darunter auch Rechner im Bundestagsbüro von Kanzlerin Angela Merkel. Um den Angriff zu stoppen, musste das gesamte Parlament über Tage vom Netz genommen werden; das IT-System musste anschließend generalüberholt werden. Bei der Cyberattacke wurde eine beträchtliche Menge an Daten gestohlen.

Ein Jahr später machte der deutsche Verfassungsschutz Russland hinter der Attacke aus. Das Parlament sei Opfer der Cyber-Kampagne "Sofacy" geworden, die vermutlich vom russischen Nachrichtendienst gesteuert werde, hieß es. Die Regierung in Moskau hat die Vorwürfe als "abgedroschenen Versuch" zurückgewiesen, Russland für Destabilisierung und Desinformation verantwortlich zu machen.

Auch die E-Mail-Konten von Bundeskanzlerin Angela Merkel waren von dem Hackerangriff betroffenBild: Axel Schmidt/AFP

Kanzlerin Merkel hatte im Mai Russland öffentlich für den Hackerangriff auf den Bundestag verantwortlich gemacht. Dass die Spuren des Angriffs zum russischen Geheimdienst führten, sei "ungeheuerlich", sagte sie damals.

Verantwortlich für gleich mehrere Attacken

GRU-Chef Kostjukow wurde nun bereits zum zweiten Mal auf eine EU-Sanktionsliste gesetzt. Gegen ihn wurde bereits im Januar 2019 wegen des Giftanschlags auf den Ex-Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien ein Einreiseverbot und die Sperrung möglicher Konten in der EU verhängt.

Der Geheimdienstoffizier Badin war schon vor längerer Zeit von den deutschen Ermittlungsbehörden als mutmaßlicher Drahtzieher des Hackerangriffs auf den Bundestag identifiziert worden. Der Generalbundesanwalt hat gegen ihn am 5. Mai einen Haftbefehl ausgestellt. Auch die US-Bundespolizei FBI sucht nach Badin. Sie wirft ihm vor, die Präsidentschaftswahl von 2016 beeinflusst zu haben. Zudem wird er in den USA für einen Hackerangriff auf Computer der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) mitverantwortlich gemacht.

EU verfügt seit 2019 über eigenes Sanktionsregime

Dass Strafmaßnahmen wie Einreiseverbote den Betroffenen wirklich wehtun, gilt als unwahrscheinlich. In der EU wird aber gehofft, dass sie als Botschaft an die Regierung in Moskau dienen und zeigen, dass sich die EU Angriffe dieser Art nicht länger gefallen lässt. Auch wegen des Anschlags auf den russischen Oppositionspolitiker und Kremlkritiker Alexej Nawalny hatte die EU jüngst Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt.

Die EU hatte im vergangenen Jahr ein eigenes Sanktionsregime eingeführt, um sich und ihre Mitgliedstaaten gegen die zunehmende Zahl von Cyberangriffen zu schützen. Es war im Juli erstmals eingesetzt worden. Damals wurden unter anderem vier GRU-Mitarbeiter wegen des fehlgeschlagenen Cyberangriffs auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

qu/ack (rtr, dpa, afp)

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