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EU reformiert Entsendung von Arbeitern

1. März 2018

Arbeitnehmer-Vertreter sind zufrieden, polnische Firmen werden murren. Die EU stärkt die Rechte von entsandten Arbeitnehmern. Höhere Löhne machen polnische Arbeiter teurer. Bernd Riegert aus Brüssel.

Deutschland Baustelle Albvorlandtunnel bei Kirchheim unter Teck
Bild: picture-alliance/dpa/S. Gollnow

Gleicher Lohn für alle

01:32

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Noch ist es kein Gesetz, aber die Prinzipien sind jetzt klar: Entsandte Arbeitnehmer sollen in der Europäischen Union in Zukunft höhere Löhne bekommen und die gleichen Rechte haben wie Arbeitnehmer vor Ort. "Das ist eine sehr gute Nachricht", freute sich Marianne Thyssen, die zuständige EU-Kommissarin für Soziales und Arbeitnehmermoblität. "Wir wollen kein Lohndumping."

Thyssen hatte mit Kolleginnen aus dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat, der Vertretung der 28 Mitgliedsstaaten, die ganze Nacht verhandelt, um eine Einigung zu erreichen. Die Verhandlungen zur Reform der "Entsenderichtlinie", die die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in ihrem Gastland regelt, dauern immerhin schon seit März 2016 an. "Wir haben uns auf das Grundprinzip geeinigt, dass am gleichen Ort für gleiche Arbeit der gleiche Lohn ausgezahlt werden soll", sagte die bulgarische Arbeitsministerin Zornitsa Roussinova als Vertreterin der Mitgliedsstaaten am Donnerstagmorgen in Brüssel.

Im Prinzip gilt der Tariflohn für alle

Die Einigung zwischen den drei EU-Institutionen, Kommission, Rat und Parlament sieht vor, dass...

... Löhne, die in Tarifverträgen für einen Einsatzort, wie zum Beispiel Frankfurt am Main, vereinbart sind, für alle Arbeitnehmer gelten, egal ob sie aus Deutschland, Polen oder Ungarn stammen. Auch regionale Tarifverträge, die zum Beispiel nur im Bundesland Hessen gelten, in dem Frankfurt liegt, finden Anwendung. Dies soll dazu führen, dass entsandte Arbeitnehmer mehr Netto ausgezahlt bekommen.

...Zulagen, die bisher nur Arbeitnehmern aus dem Einsatzland gewährt wurden, wie Nachtzulagen, Überstundenvergütung oder ein 13. Monatsgehalt, auch Arbeitnehmern aus dem Entsendeland gewährt werden.

... die Dauer einer Entsendung von maximal zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Auf Antrag ist eine sechs Monate lange Verlängerung möglich. Diese Forderung hatte vor allem der französische Präsident Macron erhoben. Allerdings liegt die durchschnittliche Entsendedauer heute nur bei vier Monaten.

... wo es keine Tarifverträge gibt, der gesetzliche Mindestlohn an alle Arbeitnehmer gezahlt wird, egal woher sie stammen.

... Kosten für Unterbringung und Transport nicht vom Lohn direkt abgezogen werden können.

Diese Regelungen sollen im Prinzip auch für das Transportgewerbe und Lastwagenfahrer gelten, die bisher ausgenommen waren. Hier sollen allerdings lange Übergangsfristen gelten.

Sozialabgaben und Lohnsteuer werden weiter im Heimatland eines entsandten Arbeitnehmers fällig. Das heißt: Eine polnische Firma, die ihre Arbeiter nach Frankfurt schickt, kann weiter die in Polen niedrigeren Sozialabgaben abführen. Das macht sie gegenüber einheimischen deutschen Firmen noch konkurrenzfähig.

"Etappensieg" gegen Sozialdumping

Die EU-Abgeordneten, die an den Verhandlungen zur Entsenderichtlinie beteiligt waren, sprechen von einem "Etappensieg" für die Arbeitnehmerrechte. Die grüne Abgeordnete Terry Reintke erklärte nach der langen Verhandlungsnacht: "Die Einigung ist ein Durchbruch für das soziale Europa. Die überarbeitete Entsenderichtlinie schützt entsandte Arbeitskräfte besser vor Ausbeutung. Entsandte Arbeitskräfte haben deutlich mehr Geld in der Tasche und werden lokalen Arbeitnehmern gleichgestellt."

Bislang hatte sich vor allem Polen, aus dem mit 500.000 die meisten Arbeitnehmer in andere EU-Staaten entsandt sind, gegen eine Reform gesperrt. Nach dem Eindruck der EU-Kommissarin Marianne Thyssen hätte die polnische Seite die Kompromisse wohl akzeptiert. "Wir können das neue Gesetz auch mit einer qualifizierten Mehrheit verabschieden", sagte Thyssen, also zur Not auch ohne Polen. Das zweitgrößte Entsendeland ist übrigens Deutschland 260.000 entsandten Arbeitnehmern. Die Richtlinie wird nicht nur für Arbeitnehmer auf Baustellen, in Schlachthöfen oder Gaststätten angewandt, sondern auch auf hochqualifierte und hochbezahlte Experten, die für ein paar Monate im EU-Ausland arbeiten.

Das endgültige Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern soll im Juni vorliegen, so die bulgarische Arbeitsministerin Roussinova. "Viele Einzelheiten sind noch zu klären", sagte sie in Brüssel.

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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