EuGH erleichtert Familiennachzug
12. April 2018Unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familienzusammenführung. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg verkündeten Urteil. Demnach muss solch ein Antrag auf Familienzusammenführung aber innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde. (Az. C-550/16)
Im vorliegenden Fall war ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea in die Niederlande eingereist, wo es während des Asylverfahrens volljährig wurde. Die junge Frau beantragte dann den Nachzug ihrer Eltern und ihrer drei minderjährigen Brüder. Die niederländischen Behörden lehnten dies aber mit der Begründung ab, dass sich die Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
Der EuGH stufte nun Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige ein. Der Gerichtshof wies insoweit darauf hin, dass die Richtlinie für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge "günstigere Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung vorsieht". Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben demnach "insbesondere ein Recht auf eine Familienzusammenführung, das nicht in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist", teilte der Gerichtshof mit.
stu/se (afp, curia.europa.eu)