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Politik

EuGH: EU-Staaten dürfen Schächten verbieten

17. Dezember 2020

Dürfen EU-Staaten Juden und Muslimen verbieten, Tiere gemäß ihren religiösen Vorschriften ohne Betäubung zu schlachten? Der Europäische Gerichtshof sagt ja.

Schächten Symbolbild
Bild: Tobias Steinmaurer/picturedesk.com/picture alliance

Derartige Vorschriften verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, urteilen die Richter in Luxemburg. Eine solche Vorgabe folge dem von der EU anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern. Konkret sieht das Gericht im flämischen Schächtverbot ein "angemessenes Gleichgewicht" zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit.

Verhandelt wurde ein politisch brisanter Rechtsstreit aus Belgien. 2017 hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung - dem Schächten, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Den Tieren wird dabei mit einem Schnitt Speiseröhre, Luftröhre und Halsschlagader durchtrennt; sie bluten dann aus.

EuGH: Religionsfreiheit wird geachtet

Religionsvertreter kritisierten das Urteil scharf, Tierschützer begrüßten es. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. Man hoffe, dass es keine Nachahmer in Europa finde und andere EU-Staaten die religiöse Schlachtung weiterhin ermöglichten. Bini Guttmann, Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten, warnte gar, die Ermöglichung eines Schächt-Verbots "könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen".

Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, kritisiert das EuGH-UrteilBild: picture-alliance/dpa/K.-J. Hildenbrand

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte das EuGH-Urteil: Es sei gut, dass daraus hervorgehe, dass es Wege gebe, sowohl der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz gerecht zu werden. Oftmals werde es so dargestellt, "dass beides nicht in Einklang zu bringen ist". In ihrem Statement verwiesen die Tierschützer auf Betäubungsarten, die bereits von vielen Muslimen akzeptiert würden.

Dem Urteil vom Donnerstag zufolge lässt das EU-Recht zwar in Ausnahmefällen und im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch dazu verpflichten, die Tiere zu betäuben.

Frankreich und Spanien erlauben das Schächten

Die Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) befürchtet nach dem Urteil einen "Dominoeffekt" und dass weitere Staaten weiterführende Verbote oder Einschränkungen erlassen, und so die Religionsausübung und insgesamt die Religionsfreiheit weiter erschwerten. In Ländern wie Frankreich oder Spanien ist das Schächten der CER zufolge noch
erlaubt. In anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark ist es hingegen verboten. In Deutschland können aus religiösen Gründen zwar Ausnahmen erteilt werden.

Schlachthof Bordeaux: Schlachten für das islamisches Opferfest (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/PHOTOPQR/SUD OUEST/K. Alexandre

Dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) zufolge sind solche Ausnahmeregelungen in einigen Teilen der Bundesrepublik aber schon nahezu unmöglich. Grund sei eine Zunahme an Auflagen, da hierzulande Tierschutz schon länger stärker berücksichtigt werde. ZMD-Vorsitzender Aiman Mazyek beobachtet deswegen, dass einerseits immer mehr geschächtetes Fleisch importiert und andererseits immer wieder inoffiziell geschächtet werde. "Und das wollen wir eigentlich nicht." Dass ein Urteil bewerte, was als Teil eines religiösen Ritus möglich sei oder nicht, sei "der falsche Weg", kritisierte Mazyek.

nob/rb (afp, dpa)

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