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Politik

Flüchtlinge haben kein Recht auf EU-Visum

7. März 2017

Flüchtlinge haben weiterhin kein Recht auf ein humanitäres Visum für die Einreise in die EU. Dies entschied der Europäische Gerichtshof entgegen dem Gutachten des Generalanwalts.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Bild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Flüchtlinge erhalten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine neue legale Einreisemöglichkeit in die Europäische Union (EU). Wie die Luxemburger Richter entschieden, steht es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei, selbst nach nationalem Recht zu entscheiden, ob sie von Folter und Tod bedrohten Flüchtlingen ein sogenanntes humanitäres Visum erteilen (AZ: C-638/16 PPU). Nach EU-Recht sind sie zur Visa-Erteilung nicht verpflichtet.

Damit scheiterte eine aus Aleppo stammende syrische Familie mit drei minderjährigen Kindern mit ihrer Klage. Sie hatte in der belgischen Botschaft in Beirut ein für 90 Tage geltendes humanitäres Visum beantragt, da ihnen in Syrien Tod und Folter drohe. Mit dem Visum wollten sie die Möglichkeit haben, auf legale Weise nach Belgien zu reisen, um dort einen Asylantrag zu stellen.

Das Urteil hätte bei einer anders lautenden Entscheidung weitreichende Folgen für alle EU-Staaten gehabt. Ihre Botschaften hätten dann womöglich weltweit humanitäre Visa ausstellen müssen.

Die belgische Regierung reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung. "Gewonnen", schrieb der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, im Kurzmitteilungsdienst Twitter. "Der Europäische Gerichtshof ist sehr klar: EU-Länder sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, humanitäre Visa auszugeben."

Nichtregierungsorganisationen hätten über den Europäischen Gerichtshof versucht, "die EU-Grenzen zu europäischen Botschaften im Ausland zu verschieben", erklärte Francken. Dies sei gescheitert. "Humanitäre Visa sind eine nationale Kompetenz." Er dankte der EU-Kommission und einer Reihe von EU-Ländern, die Belgien in dem Fall unterstützt hätten.

Auch der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, begrüßte die Entscheidung. Sie sei "von Vernunft gesteuert", erklärte er auf Twitter.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ska Keller, forderte dagegen, durch eine Rechtsänderung humanitäre Visa im EU-Recht zu verankern. "Humanitäre Visa können Menschenleben retten", erklärte sie. "Die Europäische Union darf Menschen, die vor Verfolgung fliehen, nicht die Tür vor der Nase zuschlagen."

"Katastrophale Situation"

Das belgische Ausländeramt hatte vor Gericht argumentiert, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte - schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt widersprach dieser Argumentation in einem aufsehenerregenden Gutachten. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung - reale Gefahren für die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.

stu/sti (afp, dpa, epd)

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