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EuGH: Polens Verfassungsgerichtshof verstieß gegen EU-Recht

18. Dezember 2025

Der Europäische Gerichtshof wird deutlich: Der polnische Verfassungsgerichtshof sei kein unabhängiges und unparteiisches Gericht mehr. Die neue Regierung in Warschau gelobt Besserung.

Polen | Urteil Verfassungsgericht | Demonstranten umgeben eine riesige EU-Flagge, die als Stoffbahn ausgebreitet ist (10.10.2025)
Protest von pro-europäische Demonstranten in Warschau gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (2021)Bild: Wojtek Radwanski/AFP/Getty Images

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verletzt, entschieden die Richter in Luxemburg.

Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH verklagt. Hintergrund des Falls sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs (Trybunal Konstytucyjny) aus dem Jahr 2021. Bei diesen Verfahren weigerten sich Polens oberste Richter, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts als verbindlich anzuerkennen - weil sie aus ihrer Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen. Der Verfassungsgerichtshof befand damals, dass der EuGH seine Kompetenzen überschreite, wenn er sich in die polnische Justiz einmische.

Rückbau der Gewaltenteilung

Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Der EuGH hatte angeordnet, bestimmte Reformen wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken auszusetzen.

Die gemeinsamen Werte der EU sind für alle Mitgliedstaaten bindend, befand der EuGH (Archivbild)Bild: Harald Tittel/dpa/picture alliance

Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich gemeinsamen Werten der Europäischen Union wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellte der EuGH nun klar. Diese Werte seien für alle Länder, die der EU beitreten, rechtlich bindend. Mitgliedstaaten könnten sich davon nicht lossagen.

Tusk-Regierung wieder auf EU-Kurs

Nach der erneuten Regierungsübernahme durch den liberal-konservativen Donald Tusk vor zwei Jahren hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Das amtierende Kabinett hat sich zum Ziel gesetzt, die umstrittenen Neuerungen der PiS-Regierung rückgängig zu machen.

Der Europäische Gerichtshof musste die Vorwürfe dennoch prüfen. Er stellte dabei fest, der polnische Verfassungsgerichtshof könne wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung mehrerer Richter und dessen ehemaliger Präsidentin nicht als unabhängiges und unparteiisches Gericht gelten.

Das Urteil sei eindeutig, ließ Regierungssprecher Adam Szlapka verlauten. "Wir werden den Rechtsstaat wiederherstellen. Das ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit", so Szlapka.

jj/AR (dpa, afp)

Redaktionsschluss: 17.00 Uhr (MEZ) - dieser Artikel wird nicht weiter aktualisiert.

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