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EuGH schärft Kriterien für sichere Herkunftsländer

1. August 2025

Damit entsprechende Listen auch rechtens sind, müssen Bedingungen erfüllt sein, so der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten zwei Migranten aus Bangladesch, deren Asylgesuch in Italien abgelehnt worden war.

Luxemburg | Ein Schild mit der Aufschrift "Gerichtshof der Europäischen Union" (Übersetzung aus dem Französischen) ist vor einem Gebäude zu sehen
Sitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Archiv)Bild: Harald Tittel/dpa/picture alliance

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erhöht mit einem Urteil die Hürden bei der Festlegung sicherer Herkunftsstaaten für beschleunigte Asylverfahren. EU-Mitglieder dürfen solche Listen nur dann erstellen, wenn sie auch die Quellen ihrer Einschätzung offenlegen; Gerichte sollen prüfen können, auf welchen Informationen eine Entscheidung beruht. Zudem müsse - jedenfalls bis zum Inkrafttreten neuer Asylregeln der Europäischen Union - die gesamte Bevölkerung in den ausgewiesenen Ländern sicher sein, entschieden die Richter in Luxemburg.

In dem Verfahren ging es um Italiens umstrittenes "Albanien-Modell" für schnelle Asylverfahren im Ausland. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung, um das Modell umsetzen zu können. Die Regierung in Rom will Flüchtlinge und Migranten aus diesen Ländern in Aufnahmelager auf albanischem Boden schicken, soweit es sich um männliche Erwachsene handelt. Dort sollen sie bleiben, während ihre Asylanträge bearbeitet werden.

Im Mittelmeer aufgegriffen

Im Oktober 2024 wurde dabei eine Reihe von Staaten als sicher eingestuft, darunter Bangladesch - jenes Land, aus dem die beiden Kläger stammen. Sie waren im Mittelmeer aufgegriffen und nach Albanien gebracht worden. Ihre Asylgesuche in Italien wurden abgelehnt. Das zuständige italienische Gericht fragte den EuGH nach den Pflichten von EU-Mitgliedern bei der Bestimmung sicherer Herkunftsländer.

Im vergangenen Jahr urteilte der Gerichtshof in einem anderen Fall, dass ein Staat bis auf weiteres nur als sicher eingestuft werden darf, wenn damit sein gesamtes Hoheitsgebiet gemeint ist. Eine neue Regelung der EU sieht allerdings vor, dass Staaten künftig als sicher eingruppiert werden dürfen, auch wenn diese Bewertung auf bestimmte Regionen oder Personengruppen, etwa Homosexuelle, nicht zutrifft. Die Änderung ist Teil der großen EU-Asylrechtsreform, die ab Juni 2026 gelten soll.

Meloni: "Schritt, der alle beunruhigen sollte"

In Italien stieß das Urteil aus Luxemburg auf scharfe Kritik. Die Entscheidung komme überraschend und sie schränke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Regierungen weiter ein, sagte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. "Dies ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte", betonte die Chefin der rechten Regierungspartei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens).

Italien wollte Asylanträge auf albanischem Boden prüfen lassen, scheiterte aber mehrfach vor Gerichten - hier ein Lager in Gjader nahe der Hafenstadt Shengjin (Archivbild)Bild: Alketa Misja/dpa/picture alliance

Die Regierung in Rom hatte mit Albanien ein Abkommen zum Aufbau zweier Lager auf dessen Territorium geschlossen. Doch das Projekt liegt wegen Widerstands in der italienischen Justiz derzeit auf Eis. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Actionaid und der Universität Bari waren die Zentren 2024 effektiv nur an fünf Tagen in Betrieb - bei sehr hohen Kosten.

Auch Deutschland hat eine Reihe sicherer Länder deklariert. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedern die Westbalkanstaaten sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. Die schwarz-rote Koalition plant, die Liste künftig per Rechtsverordnung - also ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat - auszuweiten. Darüber ist aber noch nicht abschließend entschieden.

jj/haz (dpa, afp)