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Politik

Keine EU-Fischerei vor Küste der Westsahara

27. Februar 2018

Der Vertrag zwischen der EU und Marokko verletze die Rechte der Menschen in der Westsahara. Das Urteil stärkt damit das Volk der Westsahara im Streit mit Marokko. Ein vergessener Konflikt um Afrikas letzte Kolonie.

Westsahara Hafen von Laayoune (Foto: Getty Images/AFP/A. Senna)
Der Hafen von Laayoune, WestsaharaBild: Getty Images/AFP/A. Senna

Marokko darf keine Hoheitsbefugnisse über das Gebiet der Westsahara ausüben, da das Gebiet der Westsahara nicht zum Gebiet des Königreichs Marokko gehöre. Das stellten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Urteil zu einem Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Marokko klar. Das Fischereiabkommen gelte zwar nach wie vor für Marokko, dürfe deswegen aber nicht für die an das Gebiet der Westsahara angrenzenden Gewässer gelten, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Urteil folgte einer entsprechenden Empfehlung des Generalanwalt des EuGH. Als Begründung nannte er, dass die Rechte der Menschen in der Westsahara in dem Vertrag nicht respektiert werden würden. 

Anlass für das aktuelle Verfahren war die Frage eines britischen Gerichts, ob das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko gegen Völkerrecht verstößt, weil davon die Gewässer der Westsahara betroffen sein könnten. Angestoßen wurde es von einer in Großbritannien ansässigen Unterstützungsorganisation der Polisario , eine Befreiungsbewegung, die einen kleineren, im Osten gelegenen Teil der Westsahara kontrolliert und eine Unabhängigkeit der Westsahara anstrebt. Das Fischereiabkommen regelt seit 2006, dass Fischer aus EU-Staaten gegen eine finanzielle Kompensation auch in Fischereizonen Marokkos fischen dürfen. Nach Angaben des EuGH geht es dabei aber fast ausschließlich um die Fischerei in den an die Westsahara angrenzenden Gewässern.

Mit dem Urteil hat der EuGH zudem seine Auffassung aus einem anderen Verfahren Ende 2016 bekräftigt, dass ein Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht für die Westsahara gelten darf, weil es sonst gegen die Selbstbestimmungsrechte des Volkes der Westsahara verstoßen würde. Marokko hatte daraufhin seine Beziehungen zu Brüssel eingestellt.

Kampf um Afrikas letzte Kolonie

Die Westsahara ist ein Gebiet an der Atlantikküste Afrikas, das im Norden an Marokko, im Nordosten an Algerien und im Osten sowie Süden an Mauretanien grenzt. Marokko erhebt Anspruch auf das Territorium der ehemaligen spanischen Kolonie und kontrolliert es größtenteils, was jedoch international nicht anerkannt wird.

Seit mehr als 40 Jahren ist der völkerrechtliche Status dieser Region ungeklärt. Nachdem Spanien die ehemalige Kolonie im Nordwesten Afrikas 1975 aufgegeben hatte, teilten Marokko und Mauretanien sie zunächst unter sich auf. Als Mauretanien seine Ansprüche 1979 aufgab, besetzte Marokko auch den übrigen Teil. Die von Algerien unterstützte Westsahara-Befreiungsbewegung Polisario rief 1976 die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) aus. Bis 1991 dauerte der Krieg gegen die marokkanischen Streitkräfte. Seitdem überwachen die Vereinten Nationen die Einhaltung eines Waffenstillstandes. 

sam/kle (AFP, APE, dpa) 

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