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Euro-Rettungsschirm ist verfassungskonform

18. März 2014

Die Unterstützung von Euro-Staaten in Schuldenkrisen verstößt nicht gegen das deutsche Grundgesetz. Das hat das Verfassungsgericht entschieden - und einen historischen Prozeß zu seinem vorläufigen Ende gebracht.

"Euro-Rettungsschirm". Foto: Wolfgang Kumm/ dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Die Entscheidung über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm ist gefallen: Die Richter in Karlsruhe erklärten den Rettungsschirm für verfassungskonform. Die Haushaltsautonomie des Bundestages bleibe hinreichend gewahrt, so das Gericht. Auch der europäische Fiskalpakt sei verfassungsgemäß.

Schon im Herbst 2012 hatte Karlsruhe den Weg zur Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einer Schnellentscheidung frei gemacht. Auch Deutschland hatte sich nach der Entscheidung daran beteiligt. Der Hilfsfonds für Krisenstaaten hat ein Volumen von 500 Milliarden Euro, mit denen verschuldete EU-Staaten gerettet werden sollten .

Historische Entscheidung

Es ging unter anderem darum, ob der Bundestag gefragt werden muss, wenn der Euro-Rettungsfonds ESM erhöht wird.

Über 37.000 Beschwerdeführer waren nach Karlsruhe gezogen. Die Kläger hatten das Grundgesetz als Gegenargument angeführt: Der ESM sei mit der Budgethoheit des deutschen Bundestages unvereinbar. Die Klage ist die größte in der Geschihte des Bundesverfassungsgerichts.

Eine strittige Frage wurde aus dem Verfahren ausgekoppelt: Über den Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden. Mit dessen Urteil ist erst im Sommer 2015 zu rechnen.

js/ul (dpa, afp)

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