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Reise

Europäische Airlines fliegen… auf die Nase

11. Juli 2019

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen erneut gestärkt. Bedanken dürfen sich zukünftige Reisende bei elf gestrandeten Tschechen.

Thailand Wartende Passagiere am Flugahfen Bangkok
Bild: picture-alliance/imageBROKER/W. G. Allgöwer

Es gibt schon tolle Möglichkeiten, sich die Zeit an Flughäfen zu vertreiben. Man kann sieben Euro für eine Flasche Wasser ausgeben, ein Nickerchen an der Schulter des Sitznachbarn halten oder sich im Duty-Free-Shop ein neues Paar Schuhe für den wachsenden ökologischen Fußabdruck kaufen. Alles ist möglich. Aber nach über acht Stunden Warterei gehen auch den kreativsten Reisenden langsam die Ideen aus.

So ging es elf tschechischen Fluggästen auf dem Weg von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok. Bei der ersten Etappe mit der tschechischen Fluggesellschaft Czech Airlines (ČSA) lief noch alles glatt. Die Maschine der Reisenden erreichte pünktlich den Zwischenstopp in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Doch der Anschlussflug hatte satte 488 Minuten Verspätung. Ärgerlich. Aber immerhin genug Zeit, um sich der spannenden Lektüre der Fluggastentschädigungshinweise zu widmen. Doch wer muss für die Verspätung zahlen?

Europäischer Gerichtshof gibt Fluggästen recht

Sicherlich die arabische Airline, die für den Anschlussflug verantwortlich war, oder? Falsch. Zahlen muss die tschechische Fluggesellschaft - auch wenn sie selbst keine Schuld an der Verspätung trägt. Das hat der Europäische Bundesgerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Die elf Passagiere verklagten die ČSA nach EU-Recht. Das sieht vor, dass Reisende bei mehr als drei Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen. Die tschechische Fluggesellschaft wehrte sich zwar mit dem Hinweis, für die Verspätung seien sie ja nicht verantwortlich gewesen. Doch das ließen die EU-Richter nicht gelten.

Wichtig war, dass die Fluggäste die gesamte Reise bei dem tschechischen Anbieter gebucht hatten - und beim ersten Teil der Reise auch tatsächlich eine Maschine des Anbieters nutzten. Das heißt für alle künftigen Passagiere: Wer seine Reise bei einer europäischen Fluggesellschaft bucht und in einem EU-Land startet, hat bei Verspätungen von über drei Stunden ein Recht auf Entschädigung - auch wenn die Flüge Zwischenstopps außerhalb Europas einlegen. Ein Trost für die europäischen Airlines: Sie können sich das Geld von den trödeligen Partnergesellschaften zurückholen.                     

mir/hk (dpa, afp)

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