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PolitikEuropa

EuGH: Gleichgeschlechtliche Ehe ist EU-weit anzuerkennen

25. November 2025

Der Europäische Gerichtshof entschied über den Fall zweier Männer, die in Deutschland geheiratet hatten und nach Polen umziehen wollten. Dort allerdings konnten sie ihre Ehe nicht registrieren lassen.

Symbolbild I Zwei Männer, die von hinten zu sehen sind, sitzen am Rand eines Spielplatzes
Homosexuelles Paar (Symbolbild)Bild: Gaetan Bally/picture alliance

Ein EU-Staat muss die Ehe zweier gleichgeschlechtlicher EU-Bürger anerkennen, wenn diese rechtmäßig in einem anderen EU-Land geschlossen wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es ging um den Fall zweier polnischer Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die 2018 an ihrem Aufenthaltsort Berlin geheiratet hatten.

Wegen eines Umzugs nach Polen wollten sie ihre Ehe anschließend dort registrieren lassen. Die polnischen Behörden lehnten dies jedoch ab, weil Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren in dem Land nicht erlaubt sind. Zur Begründung hieß es, die Umschreibung der in Deutschland ausgestellten Eheurkunde laufe den Grundprinzipien der polnischen Rechtsordnung zuwider.

Keine Pflicht, gleichgeschlechtliche Ehe einzuführen

Der EuGH erklärte, diese Weigerung verstoße gegen EU-Recht. EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig heirateten und dort ihr Freizügigkeitsrecht ausübten, müssten die Fortführung ihres Familienlebens auch im Heimatstaat gewährleisten können - unabhängig davon, ob der Staat selbst gleichgeschlechtliche Eheschließungen zulässt.

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der EU (Archivbild)Bild: Harald Tittel/picture alliance/dpa

Zugleich betonte das Gericht, die Pflicht zur Anerkennung bedeute nicht, dass der Staat die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren generell einführen müsse. Die Mitgliedstaaten könnten frei entscheiden, wie sie eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen. Das Verfahren dürfe jedoch nicht zu kompliziert sein - und homosexuelle Paare dürften nicht schlechter behandelt werden.

Fehle ein Verfahren, das mit dem für heterosexuelle Paare vergleichbar sei, gelte dies als Diskriminierung. Über den konkreten Fall muss nun von polnischen Gerichten entschieden werden, die dabei die Vorgaben des EuGH beachten müssen.

Laut einer Übersicht des europäischen Dachverbands der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen (ILGA) gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben.

jj/as (dpa, afp, epd, kna)