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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet gegen die Republik Kroatien

29. Oktober 2004

Bonn, 29.10.2004, DW-RADIO / Kroatisch, Alen Legovic, aus Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Sinne zweier Kroaten gegen die Republik Kroatien geurteilt. Dabei handelte es sich um die Klage von Ruzica und Ranko Dragovic gegen die Republik Kroatien wegen Schadensersatz für Schäden an Haus und Auto, die durch unbekannte Angehörige der kroatischen Armee verursacht worden waren. Einzelheiten von Alen Legovic:

Nach erfolglosen Versuchen vor den Amts- und Landgerichten in Sibenik und Zadar hatte sich die Klägerfamilie Dragovic an das Gericht in Straßburg gewandt, wobei sie zahlreichen anderen Kroaten folgte, für die der Gerichtshof für Menschenrechte bereits die letzte Instanz auf der Suche zur Durchsetzung ihrer Rechte dargestellt hat.

Die Richter bemerkten, dass die Beklagte, die Republik Kroatien, darauf hingewiesen habe, dass die letzte Instanz im eigenen Land, das Verfassungsgericht, nicht angerufen worden sei; die Kläger wiederum hatten Zweifel an der Effizienz dieser gerichtlichen Institution angemeldet. Das europäische Gericht wiederum geht davon aus, dass eine Klage von Bürgern nicht deshalb abgewiesen werden kann, nur weil der letzte Schritt von den heimischen Gerichten übersprungen wurde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zu dem Schluss, dass in diesem Fall das Grundmenschenrecht der Bürger auf eine ordentliche und umfassende Würdigung aller Elemente des Falles verletzt wurde. Es bezog sich dabei auf das Gesetz über die Verantwortung Kroatien bezüglich Schäden, die von Angehörigen der kroatischen Streitkräfte oder nachgeordneter Kräfte während des Vaterlandskrieges verursacht worden sind.

Im Gegensatz zu dem jüngsten Fall der Zurückweisung einer Klage eines Bürgers gegen die Republik Kroatien, der die Medien große Aufmerksamkeit widmeten, blieben das Urteil aus der letzten Woche zugunsten von sieben Bürgern in Bezug auf die Zerstörung von Eigentum und Ermordung von Familienangehörigen sowie das zur Klage der Familie Dragovic weitgehend unbeachtet.

Die Klage Dragovic gegen die Republik Kroatien lief in Straßburg seit Ende 2001. Die Familie Dragovic hatte beklagt, dass die einheimischen Gerichte ihre Forderungen nach zufriedenstellender Entschädigung für ihr Eigentum verwehrt hätten und verlangte 100 000 Euro. Die Beklagte, also Kroatien, hielt diese Summe für zu hoch. Das Urteil führt spürbar niedrigere Summen an, die denen in anderen solchen Fällen ähneln: an Ranka Dragovic muss der Staat nun 4 000, an Ruzica 5 000 Euro zahlen. (fp)