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EuGH stärkt Rechte von Asylbewerbern

14. November 2013

Bislang wurden Asylbewerber, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland einreisten, meist direkt wieder abgeschoben. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte sich das ändern.

Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: AP)
Bild: AP

In seinem Urteil stärkte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Recht von Asylbewerbern, dass ihr Asylantrag nicht nur im ersten Ankunftsland in der EU geprüft wird, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch in einem anderen Land, in dem sie ihren Antrag stellen.

Illegale Einreise bedeutet nicht mehr Ablehnung

Auch führt eine illegale Einreise nicht mehr automatisch dazu, dass ein EU-Staat die Prüfung eines Asylantrags abgelehnen kann. Zwar könne ein Land Asylsuchende grundsätzlich weiterschicken. Es müsse aber vorher den gemäß einer EU-Verordnung zuständigen Mitgliedsstaat der Union ermitteln.

Gelinge dies nicht, sei es selbst für die Prüfung des Asylantrags zuständig, falls der Flüchtling einen Antrag gestellt habe.

Der Fall Kaveh Puid

Hintergrund ist der Fall Kaveh Puid. Der Iraner war im Oktober 2007 aus dem Iran zunächst nach Griechenland geflüchtet und umgehend nach Deutschland weitergeflogen. Teile seiner Familie leben hier, sein Vater ist seit 1998 als Flüchtling anerkannt.

Asylbewerber in Griechenland

Als Puid auf dem Frankfurter Flughafen landete, nahmen ihn die deutschen Behörden in Abschiebehaft. Deutschland lehnte die Prüfung eines Asylgesuchs ab mit der Begründung, Puid sei zuerst in ein anderes Land der Europäischen Union eingereist. Deshalb müsse er seinen Antrag in Griechenland stellen. Ein entsprechendes Verfahren innerhalb der EU wurde im sogenannten Dublin-II-Abkommen festgelegt.

Daraufhin wurde der Iraner im Januar 2008 nach Athen abgeschoben – er klagte erfolgreich gegen diese Abschiebung. Das Frankfurter Verwaltungsgericht erklärte sie aus humanitären Gründen für rechtswidrig. Puid konnte nachweisen, dass er in Griechenland unfair und menschenverachtend behandelt wurde. Daraufhin erhielt er in Deutschland nach der Genfer Konvention Flüchtlingsstatus.

EuGH-Urteil 2011: Keine Abschiebung in mangelhafte Asylsysteme

Der EuGH stellte 2011 in einem Grundsatzurteil noch einmal klar: Ein Asylbewerber darf nicht in ein Land abgeschoben werden, dessen Asylsystem "systemische" Mängel aufweist, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der Betroffenen zur Folge haben. Inzwischen schiebt Deutschland keine Asylbewerber mehr nach Griechenland ab.

GLOBAL 3000 - Auf der Suche nach dem Glück – gestrandet auf dem Weg nach Europa - 20.10.2008

05:37

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dh (dpa/afp/ep)

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