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PolitikSchweiz

Europäisches Gericht: Klimaschutz ist Menschenrecht

9. April 2024

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt Schweizer Seniorinnen recht, die Klimaschutz als Menschenrecht ansehen. Ein juristischer Hammer mit möglichweise großen Folgen. Bernd Riegert aus Straßburg.

Frankreich Straßburg | Klage von Schweizer Senioren für mehr Klimamaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Klima-Seniorinnen aus der Schweiz mit ihrem Anwalt in Straßburg: Am Ende ein Sieg über die RegierungBild: Jean-Christophe Bott/dpa/picture alliance

Die große Kammer des Europäischen Gerichts für Menschenrechte (EGMR) hat ein wegweisendes Urteil zugunsten der sogenannten "Klima-Seniorinnen" in der Schweiz gefällt. Es war schon sehr ungewöhnlich, dass die große Spruchkammer mit 17 Richtern dieses Verfahren an sich gezogen hat. Das geschieht nur, wenn es noch keine laufende Rechtsprechung des Gerichts zu einem wichtigen Thema gibt. Das war beim Klimaschutz bis heute der Fall und hat sich nun grundlegend geändert.

Die Richterinnen und Richter entschieden, dass der Schutz vor den Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels zu den europäischen Grundrechten gehört. Diese sind seit 1950 in der Europäischen Konvention für Menschenrechte festgeschrieben. Aus dem Urteil im Fall der Schweizer Klima-Seniorinnen kann nun ein individueller Anspruch auf mehr Klimaschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Außerdem können auch Verbände unter gewissen Voraussetzungen klagen. Das öffnet weiteren Verfahren vor dem EGMR Tür und Tor. Sechs weitere Beschwerden gegen Regierungen von Mitgliedsstaaten des Europarates sind in Straßburg bereits anhängig.

"Regierungen werden gebunden"

Gerry Liston, Anwalt beim gemeinnützigen globalen Juristen-Netzwerk GLAN, meint, dass das Urteil nicht nur ein Sieg für die Schweizerinnen sei, sondern für jeden Menschen. "Die Entscheidung bindet Regierungen in ganz Europa, nicht nur in der Schweiz, wissenschaftlich fundierte Klimaschutz-Ziele zu setzen, die die Erwärmung unter 1,5 Grad halten. Das Urteil kann jetzt direkt bei Prozessen auf nationaler Ebene als Referenz herangezogen werden", so Gerry Liston in Straßburg gegenüber der DW.

Die Schweizer Regierung sieht das allerdings anders. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der DW, man werde in Bern das Urteil jetzt genau prüfen. Notwendigkeit zu schnellem politischem Handeln entstehe aus dem Spruch der Großen Kammer nicht. Die Schweiz tue bereits sehr viel, um den Klimawandel einzudämmen.

Rosmarie Wydler-Wälti (r.) und Aktivistin Greta Thunberg in Straßburg: Die Schwedin war zur Unterstützung der Klima-Kläger gekommenBild: Jean-Christophe Bott/dpa/picture alliance

"Das ist ein maximaler Sieg"

Die Co-Vorsitzende des Vereins der Klima-Seniorinnen, Rosmarie Wydler-Wälti, freute sich mit ihren Mitstreiterinnen trotzdem sehr. Im Foyer vor dem Gerichtssaal wurde viel geklatscht und gejubelt. Viele Vereinsmitglieder saßen während der Verkündung im Publikum. "Das ist ein maximaler Sieg. Jetzt haben wir nach Artikel 2 und 8 ein Recht auf Gesundheit und ein gutes Leben. Was wollen wir mehr? Das ist ein Nachweis, dass wir Schutz brauchen", sagte Wydler-Wälti der DW kurz nach der Verlesung des Richterspruchs, der von einigen Experten als "historisch" angesehen wird. "Das muss jetzt eine Wirkung haben. Die Schweiz hat die Menschenrechtskonvention ratifiziert und muss da jetzt folgen." Die Schweiz habe Fehler gemacht und müsse jetzt ihren Kurs ändern, so die Co-Vorsitzende der siegreichen Seniorinnen.

Im November 2020 hatten die sogenannten "Klima-Omas" aus der Schweiz ihre Klage in Straßburg eingereicht. Der Verein der Klima-Seniorinnen Schweiz sah die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben nach Artikel 2 und gesunde Lebensführung nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, durch die Schweizer Regierung verletzt. Einige der Klägerinnen sind schon deutlich über 70 Jahre alt; sie verlangten, dass die Schweiz mehr tun müsse, um Hitzewellen und Stürme zu verhindern, die durch den Klimawandel entstünden.

Die große Kammer des EGMR hörte im September 2023 Beschwerdeführer aus Portugal an - ihr Fall wurde abgewiesenBild: Jean-Francois Badias/dpa/picture alliance

Beschwerden aus Portugal und Frankreich abgewiesen

Zwei weitere ähnliche Verfahren haben die Straßburger Richterinnen und Richter heute zurückgewiesen, aus eher formalen Gründen. Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal, die unter den Folgen von Waldbränden in ihren Heimatdörfern litten, waren im September 2020 die ersten Beschwerdeführer, die nach Straßburg zogen. Ihre Klage kann aber vom EGMR nicht entschieden werden, weil sie den Rechtsweg in Portugal nicht vollständig ausgeschöpft haben. Erst danach wäre ein Gang nach Straßburg zulässig. Ein ehemaliger Bürgermeister aus der französischen Stadt Grande-Synthe scheiterte ebenfalls. Da der Beschwerdeführer nicht mehr in Frankreich lebe, habe er nicht klarmachen können, wie er ein Opfer der französischen Klimapolitik sein könne, schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Gegen eine Entscheidung der Großen Kammer des EGMR gibt es kein Rechtsmittel. Sie ist endgültig. Das Gericht könnte sogar Geldstrafen festlegen, die die Staaten an die Beschwerdeführer als Entschädigung für die Einschränkung ihrer Menschenrechte zu zahlen hätten. In letzter Zeit hielt sich das Gericht eher damit zurück, in solchen Verfahren grundsätzlich gegen die Staaten zu urteilen. Eine Anerkennung von Menschenrechtsverletzungen beim Klimaschutz könnte nun zu einer erheblichen Klageflut von einzelnen Beschwerdeführern führen, meinen Rechtsexperten in Straßburg in Hintergrundgesprächen. 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Jährlich tausende Klagen aus ganz EuropaBild: Jean-Francois Badias/dpa/picture alliance

Mehr Klagen in Sachen Klimaschutz

Klimaaktivisten versuchen schon seit Jahren, den Klimaschutz nicht nur auf der Straße, sondern auch im Gerichtssaal durchzusetzen. Die erste Klage gewannen sie bereits 2015 in den Niederlanden. Dort verpflichtete ein Gericht den Staat, die Emissionen von Treibhausgasen massiv zu reduzieren.

Vor dem EGMR sind mittlerweile sechs weitere Klagen anhängig, eine davon auch aus Deutschland. Nach Angaben des UN-Umweltprogramms UNEP gibt es weltweit inzwischen über zweitausend Klagen wegen klimaschädlichen Verhaltens vor allem vor nationalen Gerichten, die meisten davon in den USA. Staaten werden von ihren Bürgern verklagt,  so etwa von Inselbewohnern im Pazifik. Außerdem mehren sich die Klagen gegen einzelne Unternehmen. Ein peruanischer Bauer geht etwa gerichtlich gegen den deutschen Energiekonzern RWE vor. Der Schweizer Zementhersteller Holcim wird von Bewohnern der indonesischen Insel Pulau Pari vor Gericht beschuldigt, mit seinen Emissionen das Leben in Indonesien zu beeinträchtigen.

Jetzt oder nie: wie können wir das Klima noch retten?

26:06

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Der EGMR, der 1959 vom Europarat errichtet wurde, wacht über die Menschenrechtskonvention von 1950. Er ist eine Art letzter Zufluchtsort für Menschen, die sich von ihrem Heimatstaaten nicht gerecht behandelt fühlen. Der Gerichtshof verhandelt jährlich hunderte Fälle hauptsächlich wegen unfairer Justizverfahren oder ungerechtfertigter Inhaftierung.

Seine Urteile sind für die Mitgliedsstaaten des Europarates bindend. In knapp der Hälfte der Fälle werden sie tatsächlich befolgt. Das Gericht hat keine Polizeibehörde, die die Urteile durchsetzen könnte. Die Richter, die aus den Mitgliedsstaaten nach Straßburg entsandt werden, müssen sich darauf verlassen, dass die Regierungen sich an ihre Urteile halten.

Der Europarat besteht seit 1949; er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine lose Konföderation aller europäischer Staaten - außer Belarus und Russland - zum Schutz der Menschenrechte. 

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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