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Politik

Europa-Gericht bremst Budapest

28. März 2017

Kaum hat Ungarn damit begonnen, Flüchtlinge in Containerdörfern festzusetzen, erleidet die Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage. Geklagt hatte eine Hilfsorganisation.

Container-Camp an der ungarisch-serbischen Grenze
Container-Camp an der ungarisch-serbischen GrenzeBild: picture-alliance/AP Photo/D. Vojinovic

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Festsetzung von acht unbegleiteten Flüchtlingskindern und einer traumatisierten schwangeren Frau in den umstrittenen ungarischen Transitzonen vorläufig gestoppt. Das Gericht habe gemäß Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine vorläufige Verfügung erlassen, teilte ein Sprecher in Straßburg mit.

Damit sei Ungarn aufgefordert worden, die betroffenen Migranten nicht in einem der Containerdörfer nahe der serbischen Grenze einzusperren. Ungarn ist - wie alle 47 Mitgliedsländer des Europarats - verpflichtet, sich an die Entscheidungen des Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.

Keine Bewegungsfreiheit

An diesem Dienstag ist in dem EU-Land ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem alle Flüchtlinge für die Dauer ihres Asylverfahrens in Containerdörfer nahe der Grenze zu Serbien festgesetzt werden. Asylbewerber verlieren damit jegliche Bewegungsfreiheit: Sie dürften sich "nicht frei auf dem Staatsgebiet und dem Gebiet der EU bewegen, um die Gefahren im Zusammenhang mit der Migration zu reduzieren", erklärte das Innenministerium in Budapest. Das Gesetz gilt für Asylbewerber ab 14 Jahren. Nach Angaben des Europarats werden sie - entgegen internationalen Abkommen - in Ungarn wie Erwachsene behandelt.

Ungarns Ministerpräsident Orban Bild: Reuters/F. Lenoir

Der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orban verteidigte das harsche Vorgehen gegen Flüchtlinge. Damit schütze Ungarn auch andere europäische Länder, sagte der Regierungschef bei einem Besuch in Warschau. "Die Österreicher und die Deutschen können jetzt wieder ruhig schlafen", fügte er hinzu.

Fragen zu Containerdörfern

Der Gerichtshof hatte in dem Eilverfahren zwei Anträgen der ungarischen Menschenrechtsorganisation Hungarian Helsinki Committee stattgegeben. Nach deren Angaben haben die betroffenen Flüchtlinge in Ungarn Asylanträge gestellt. Wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte, übermittelten die Richter der Regierung in Budapest zudem eine Reihe von Fragen zu den Bedingungen in den Containerdörfern und zur Verbringung von Flüchtlingen dorthin. Ungarn sei aufgefordert worden, die Fragen bis zum 10. April zu beantworten.

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos rief die ungarische Regierung bei einem Besuch in Budapest auf, die Prinzipien der EU zu achten. Diese erforderten es, hilfebedürftige Menschen "würdig und respektvoll zu unterstützen", sagte der EU-Kommissar. Flüchtlinge müssten Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren und die Möglichkeit der Berufung haben. Ausdrückliche Kritik an Ungarns Transitzonen übte Avramopoulos nicht. 

Kaum noch Asylbewerber

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 durchquerten mehr als 400.000 Menschen Ungarn auf dem Weg nach Westeuropa. Inzwischen kommen kaum mehr Flüchtlinge in das Land: Seit Jahresbeginn verzeichneten die ungarischen Behörden nur etwas mehr als tausend Asylanträge.

wl/jj (afp)

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