EU-Parlament beschließt Prüfverfahren für AfD-Europapartei
7. Juli 2026
Das Europäische Parlament hat mit breiter Mehrheit für eine Überprüfung der rechtspopulistischen Parteienfamilie Europa Souveräner Nationen (ESN) gestimmt, der auch die Alternative für Deutschland (AfD) angehört. Die ESN-Partei steht im Verdacht, unter anderem mit Hassrede gegen Grundwerte der Europäischen Union verstoßen zu haben. Das Verfahren liegt nun in den Händen der Aufsichtsbehörde für europäische Parteien.
Was ist die ESN-Partei?
Die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien auf EU-Ebene wurde 2024 von der AfD mitgegründet. Die ESN hat ihren Sitz in Deutschlands Hauptstadt Berlin. Daneben gehören etwa die französische Partei Reconquête unter dem Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern.
Auch andere politische Bündnisse sind in solchen Dachparteien auf EU-Ebene organisiert. Sie bestehen unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschließen.
Wie läuft das Prüfverfahren ab?
Mit dem Beschluss in Straßburg beginnt ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst erhält die ESN Gelegenheit zur Stellungnahme und kann mögliche Verstöße etwa durch Änderungen an Satzung, Programm oder Führungspersonal ausräumen. Anschließend erstellt ein unabhängiges Expertengremium eine Bewertung. Auf dieser Grundlage entscheidet die Aufsichtsbehörde - voraussichtlich frühestens im Dezember.
Sollte die Überwachungsbehörde schwerwiegende Verstöße feststellen, könnte die ESN ihre Registrierung als europäische Partei verlieren und damit EU-Fördermittel. Derzeit erhält sie rund zwei Millionen Euro jährlich aus dem EU-Haushalt. Bei der Prüfung geht es nicht um ein Verbot der Organisation.
Bedingung für die Förderung ist, dass sich die Parteien an Werte aus den EU-Verträgen halten. Darin sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten festgeschrieben.
Aufsichtsbehörde äußert Zweifel an Einhaltung der EU-Grundwerte
Ende Mai hatte die Aufsichtsbehörde eine mehr als 250-seitige Akte zur ESN an das Europaparlament, die Europäische Kommission und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Die der Nachrichtenagentur AFP vorliegende Akte enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar, nach dem die AfD vorläufig zwar nicht in Gänze als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden darf, aber Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung zeigt. Das Urteil listet zahlreiche abwertende Äußerungen von AfD-Politikern etwa über Migranten auf.
Außerdem verweist die Akte auf Beiträge von ESN-Politikern aus anderen Ländern in sozialen Medien, in denen diese sich feindlich gegenüber Migranten und Geflüchteten sowie Angehörigen der LGBTQ-Gemeinschaft äußern. LGBTQ ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Die Aufsichtsbehörde machte zugleich deutlich, dass die Übermittelung ihrer Akte noch kein Prüfergebnis darstelle.
ESN: Prüfverfahren ist politisch motiviert
In einer ersten Reaktion wies die ESN die Vorwürfe zurück und kritisierte das Verfahren als politisch motiviert. "Politische Meinungsverschiedenheiten gehören an die Wahlurne, nicht in Verwaltungsverfahren", teilte die Partei mit. Der AfD-Europaabgeordnete René Aust sprach von einem "verzweifelten, undemokratischen Schritt".
Ende Juni hatte die ESN-Partei in Berlin eine Erklärung verabschiedet, in der sie nach eigenen Angaben ihr Bekenntnis zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit bekräftigt. Ihr Präsident, der bulgarische Europaabgeordnete Stanislav Stoyanov, betonte einer Mitteilung zufolge, dass Europa eine neue Richtung brauche - "ein Europa freier und souveräner Nationen, in dem Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden".
se/jj (epd, afp, dpa, kna)
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