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Europarat äußert erneut Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien

9. April 2003

– Resolutionsentwurf der UNO-Kommission vorgelegt

Genf, 8.4.2003, INTERFAX-EUROPA, russ.

Der Europarat hat der UN-Kommission für Menschenrechte am Dienstag (8.4.) den Entwurf einer Resolution vorgelegt, in der "äußerste Besorgnis wegen der Meldungen über andauernde Verletzungen der internationalen Gesetzgebung über Menschenrechte in Tschetschenien" geäußert wird.

Im Resolutionsentwurf, der vom Europarat vorgestellt wurde, wird Russland aufgerufen, "alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um den Verletzungen ein Ende zu bereiten" und dafür zu sorgen, dass "die Verletzungen systematisch, im vollem Umfang und schnell untersucht werden". In der Resolution werden solche Menschenrechtsverletzungen wie Entführungen, Hinrichtungen und Folter erwähnt. Im Dokument wird unterstrichen, dass ungeachtet der Tatsache, dass Russland berechtigt ist, den Terrorismus zu bekämpfen, dieser Kampf "entsprechend den Gesetzen und unter strikter Einhaltung der Menschenrechte" geführt werden muss. Die Verfasser der Resolution heben die von Russland ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verantwortung der russischen Truppen und die Entsendung eines Sondervertreters des Präsidenten der Russischen Föderation für die Einhaltung der Rechte und Freiheiten der Bürger nach Tschetschenien hervor und rufen gleichzeitig dazu auf, die Bemühungen für "die Einhaltung der Gesetzlichkeit in Tschetschenien und die Gewährleistung der Transparenz jeglicher Information über Verletzungen" zu verstärken. Die Abstimmung über die Resolution findet in der kommenden Woche statt. (lr)