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Politik

Europarat: Russland erhält Stimmrecht zurück

25. Juni 2019

Nach fünfjähriger Unterbrechung darf Russland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats wieder abstimmen. Das Gremium stimmte in Straßburg einer entsprechenden Vorlage mit großer Mehrheit zu.

Frankreich | Parlamentarische Versammlung des Europarates PACE
Bild: picture-alliance/dpa/AA/M. Yalcin

Nach einer mehrstündigen und ungewöhnlich leidenschaftlichen Debatte votierten 118 Abgeordnete der Parlamentarier-Versammlung des Europarats (PACE) für eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die den Weg für einen Verbleib Russlands in der paneuropäischen Organisation ebnet. 62 Abgeordnete stimmten dagegen, zehn enthielten sich.

Ungeachtet heftiger Proteste vor allem von ukrainischen Abgeordneten beugte sich die Versammlung damit den Forderungen Russlands. Moskau hatte in den vergangenen Monaten wiederholt mit einem Austritt aus dem Europarat für den Fall gedroht, dass die Sanktionen gegen die 18 russischen Mitglieder - unter anderem der Entzug des Stimmrechts - beibehalten werden.

Die nun verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Parlamentarier-Versammlung künftig nicht mehr einseitig Sanktionen verhängen kann, sondern nur in Absprache mit dem Ministerkomitee, dem die Außenminister der 47 Europaratsländer angehören. Dadurch soll die russische Delegation ihre Rechte zurückerhalten, wie von Moskau gefordert. Falls Moskau diese Zugeständnisse reichen, könnten die russischen Abgeordneten bereits am Dienstag in die Versammlung zurückkehren - rechtzeitig vor der am Mittwoch geplanten Wahl eines neuen Generalsekretärs der Organisation.

Lebhafte Wortgefechte

In der Versammlung lieferten sich Befürworter und Gegner der Neuregelung stundenlang heftige Wortgefechte. Ziel sei es, den seit Jahren andauernden Konflikt mit Russland zu beenden, sagte die Berichterstatterin, die belgische Sozialistin Petra de Sutter. Auch der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe plädierte für einen Verbleib Russlands im Europarat. In Russland selbst und den besetzten Gebieten benötigten mehr als 140 Millionen Menschen den Schutzschirm der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Gerichtshofs für Menschenrechte.

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Heftiger Widerspruch kam erwartungsgemäß von Abgeordneten aus der Ukraine. Seit der Annexion der Krim vor fünf Jahren habe die Parlamentarier-Versammlung in mehreren Entschließungen das russische Vorgehen in der Ukraine, aber auch schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland angeprangert, betonte der Konservative Oleksii Goncharenko. Moskau habe alle Entschließungen ignoriert. "Und was machen wir? Wir geben der russischen Erpressung nach und ändern unsere Regeln." Sein Landsmann Liashko Oleh sprach von einem "Festival der Heuchelei". Die Versammlung rolle für den "russischen Aggressor den roten Teppich aus".

Russischer Boykott

Die russischen Abgeordneten boykottieren die Arbeit der Versammlung, seit ihnen im April 2014 wegen der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim das Stimmrecht entzogen worden war. Sie wurden damals auch von Spitzenämtern in der Versammlung und bestimmten Missionen - etwa zur Wahlbeobachtung - ausgeschlossen. Im Juni 2017 stellte Moskau dann die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge von rund 33 Millionen Euro pro Jahr ein. Dem Europarat fehlen damit rund neun Prozent seines Jahresbudgets.

Laut Satzung droht einem Land der Ausschluss, wenn es zwei Jahre lang keine Beiträge gezahlt hat. Um dies zu verhindern, hatten die Außenminister der 47 Europaratsländer am 17. Mai bei einem Treffen in Helsinki Zugeständnisse an Moskau gemacht, darunter die Aussicht auf ein Ende der Sanktionen.

Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist die größte Staatenorganisation auf dem europäischen Kontinent. Er wurde im Mai 1949 gegründet, vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Heute zählt er 47 Mitgliedsländer, alle europäischen Staaten mit Ausnahme Weißrusslands. Russland wurde 1996 in die Staatenorganisation aufgenommen. Der Parlamentarier-Versammlung gehören 318 nationale Abgeordnete aus den Europaratsländern an. Die Versammlung tagt vier Mal im Jahr in Straßburg. Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kümmert sich der Rat um die Einhaltung der Menschenrechte von rund 830 Millionen Bürgern in den Mitgliedsländern.

kle/qu (afp, dpa)

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