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Politik

Ex-Minister Krause vor Zwangsräumung

28. März 2018

Erst dubiose Geschäfte, jetzt der Verlust des Wohnhauses: Nach seiner Politikkarriere im Zuge der Deutschen Einheit produziert der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause neue Schlagzeilen.

Günther Krause
Bild: picture alliance/dpa/B. Wüstneck

Günther Krause, Bundesverkehrsminister a. D. und DDR-Verhandlungsführer beim deutsch-deutschen Einigungsvertrag 1990, muss aus seinem komfortablen Wohnhaus an der Mecklenburgischen Seenplatte ausziehen. Der Grund: Der frühere CDU-Politiker und seine Ehefrau haben den Kaufpreis für die Immobilie im Ort Fincken nicht bezahlt. In der Nacht zum Mittwoch war die gerichtlich festgesetzte Zahlungsfrist abgelaufen.

"Es ist kein Geld gekommen", teilte der von den alten Hausbesitzern beauftragte Hamburger Anwalt mit. Auch Krauses Anwalt, der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, bestätigte: "Familie Krause hat die Zahlungsfrist verstreichen lassen."

Gehobene Ausstattung

Nun muss Günther Krause mit seiner Frau das mit Schwimmbad und Sauna ausgestattete Haus bis zum 10. April verlassen, wie es das zuständige Landgericht Neubrandenburg für den Fall einer nicht erfolgten Zahlung angeordnet hatte. Sein Mandant werde sich daran halten, kündigte Diestel an.

Der Fall Krause: großes Thema auch für die regionale Tageszeitung Nordkurier (Screenshot: nordkurier.de)Bild: DW/J. Alonso

Die Krauses waren im April 2017 in das Haus gezogen, ohne den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 459.000 Euro zu begleichen. Die Verkäufer - ein Unternehmerehepaar - klagten. Ein Ende Februar geschlossener Vergleich sah eigentlich vor, dass Frau Krause, die als Käuferin aufgetreten war, innerhalb von vier Wochen das Geld überweist.

Verschleppte Insolvenz

Ein Bild aus besseren Zeiten: Krause 1990 mit dem damaligen Bundesinnenminister Schäuble (l.)Bild: picture-alliance/dpa

Erst am Dienstag war der Ex-Minister in Potsdam zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In der Anklage hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, nach der Pleite seiner Unternehmensberatung keinen Antrag auf Insolvenz gestellt zu haben, obwohl er spätestens Ende Januar 2015 zahlungsunfähig gewesen sei. Die Firma war dann auf Antrag der Gläubiger im Frühjahr 2016 in die Insolvenz gegangen. Nach eigenen Angaben schuldet Krause den Gläubigern insgesamt 820.000 Euro. Außerdem soll der 64-Jährige Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung veruntreut haben. Sein Anwalt Diestel nahm den Strafbefehl des Amtsgerichts sofort an. Krause selbst war nicht zu dem Prozess erschienen.

Bereits im Jahr 2009 war Krause nach der Pleite seiner Immobilienfirma unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden.

wa/se (dpa, nordkurier.de)