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Politik

Ex-Präsident Gbagbo bleibt vorerst in Haft

17. Januar 2019

Überraschende Wende im Fall des ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag stoppte die am Vortag angekündigte Freilassung - Gbagbo bleibt vorerst in Haft.

Niederlande Laurent Gbagbo vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag
Bild: picture-alliance/AP/P. Dejong

Sie waren während des Verfahrens in die Kritik geraten. Jetzt haben die Staatsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof, kurz IStGH, in Den Haag Berufung gegen den überraschenden Freispruch für den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, angekündigt. Die Staatsanwaltschaft sei "entschlossen, Berufung einzulegen", heißt es in einem Gerichtsdokument. Die angekündigte Freilassung des 73-Jährigen wurde derweil nach einem juristischen Hin und Her gestoppt - der Ex-Präsident bleibt damit vorerst in Haft.

Der IStGH hatte Gbagbo am Dienstag wegen mangelnder Beweise vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen. Die Richter ordneten auch die Freilassung Gbagbos an,  verschoben diese aber, um zuvor die Einwände der Staatsanwälte anhören zu können. Diese sahen ein "konkretes Risiko", dass der ehemalige Staatschef im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zurückkommen würde.

Gbagbo kann Berufung einlegen

Am Mittwoch entschied das Gericht zunächst, dass es bei der Freilassung des Ex-Staatschefs bleibe. Nach einem erneuten Widerspruch der Staatsanwaltschaft ordneten die Richter dann aber an, dass Gbagbo vorerst inhaftiert bleibt. Dieser kann bis Donnerstagmittag Berufung gegen diese Entscheidung einlegen.

Laurent Gbagbo mit seiner Frau Simone 2010 in der ElfenbeinküsteBild: picture-alliance/dpa/N. Bothma

Gbagbo war der erste ehemalige Staatschef, der in Den Haag vor Gericht stand. Seit 2016 läuft der Prozess in den Niederlanden. Der Vorwurf der Ankläger: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Vergewaltigung und Verfolgung politischer Gegner bei den blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010.

Der Ex-Präsident und sein ehemaliger Milizenchef Charles Blé Goudé plädierten auf nicht schuldig. Auch Goudé wurde am Dienstag freigesprochen, bleibt aber vorerst inhaftiert. Während der Unruhen wurden in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet. Der IStGH konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen "Plan" zur Anstachelung zu der Gewalt gab.

nob/hrb (afp, epd)

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