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Pistorius klagt vor Verfassungsgericht

11. Januar 2016

Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius hat wegen seiner Verurteilung wegen Mordes das Verfassungsgericht angerufen. Die Familie seiner getöteten Freundin ist von dem Schritt nicht begeistert.

Pistorius Anfang Dezember auf dem Weg zum Gericht in Pretoria (Foto: Reuters)
Pistorius Anfang Dezember auf dem Weg zum Gericht in PretoriaBild: Reuters/S. Sibeko

Paralympics-Gewinner Oscar Pistorius aus Südafrika hat sich an das Verfassungsgericht gewandt, um Beschwerde gegen das im Dezember von einem Berufungsgericht gefällte Urteil einzulegen. Das sagte Andrew Fawcett, Anwalt aus Pistorius' Verteidigerteam, der Nachrichtenagentur AFP. Pistorius' Anwälte wollen versuchen, dort nachzuweisen, dass er Opfer eines unfairen Verfahrens geworden sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Luvuyo Mfaku, bestätigte den Eingang der Klage bei dem Gericht in Johannesburg.

Ein Berufungsgericht hatte Pistorius am 3. Dezember wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt. Das Strafmaß wurde noch nicht verkündet, dem früheren Spitzensportler drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der Richter Aubrey Ledwaba setzte die nächste Anhörung für den 16. April fest. Bis dahin dürfte auch klar sein, ob das Verfassungsgericht Pistorius' Antrag zulässt. Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben.

Pistorius im Jahr 2012 mit seiner Freundin Reeva SteenkampBild: picture-alliance/AP

Der ehemalige mehrfache Gewinner bei den Paralympics war im Oktober 2014 in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Im Oktober wurde er wegen guter Führung in den Hausarrest bei seinem Onkel entlassen, zudem leistet er Sozialdienst. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, sie plädierte auf Mord.

Für einen Einbrecher gehalten?

Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik getötet zu haben.

Das Berufungsgericht kam aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe. Er habe insgesamt vier großkalibrige Kugeln durch die geschlossene Toilettentür geschossen und deshalb damit rechnen müssen, dass er jemanden dahinter töten werde - ungeachtet der Identität seines Opfers.

"Klar, einfach, einleuchtend"

Pistorius darf das Haus seines Onkels derzeit nur vormittags zwischen 07.00 und 12.00 Uhr verlassen und das auch nur in einem Umkreis von 20 Kilometern und mit offizieller Genehmigung. Zudem wird er elektronisch überwacht und musste seinen Pass abgeben.

Nach Pistorius' Ankündigung, Einspruch gegen das Urteil von Anfang Dezember einlegen zu wollen, hatte ein Anwalt von Steenkamps Familie erklärt, es sei Pistorius' von der Verfassung verbrieftes Recht, Einspruch einzulegen. Doch halte die Familie seines Opfers den Schritt für "Hinhaltetaktik".

Der Johannesburger Rechtsexperte Martin Hood sagte, Pistorius klammere sich mit seinem Gang vor das Verfassungsgericht "an einen Strohhalm": "Das Urteil des Berufungsgerichts war klar, einfach und einleuchtend", sagte Hood. Pistorius' Anwälte hatten früher einmal gesagt, er könne sich kein weiteres teures Gerichtsverfahren mehr leisten.

stu/sti (afp, dpa, rtr)

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