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Politik

Ex-SS-Mann Gröning soll Haftstrafe antreten

2. August 2017

Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den "Buchhalter von Auschwitz" für haftfähig. Der 96-jährige Oskar Gröning war zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ob er wirklich in Haft kommt, ist aber noch unsicher.

Deutschland Prozess Oskar Gröning in Lüneburg Urteil
Bild: Reuters/A. Heimken

Auch zwei Jahre nach dem Urteil gegen den "Buchhalter von Auschwitz" ist Oskar Gröning auf freiem Fuß. Geht es nach der Staatsanwaltschaft Hannover, soll sich das nun ändern. Nach einer Entscheidung der Behörde soll der 96-Jährige seine Haftstrafe von vier Jahren antreten. "Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt", sagte Sprecherin Kathrin Söfker. Ein Amtsarzt halte Gröning grundsätzlich für haftfähig. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. "Eine schriftliche Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen", betonte Söfker. "Darüber muss noch entschieden werden."

Noch keine endgültige Entscheidung

Ob der 96-Jährige tatsächlich ins Gefängnis muss, ist Söfker zufolge aber noch nicht endgültig entschieden. Die Verteidigung habe die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Auch gegen einen für Gröning dann negativen Gerichtsbeschluss könne noch Beschwerde eingelegt werden.

Grönings Anwalt Hans Holtermann sagte, er werde beim Landgericht Lüneburg eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen. "Wir werden vortragen, dass und warum die Entscheidung der Staatsanwaltschaft falsch ist." Der Amtsarzt habe die Haftfähigkeit ohne eine körperliche Untersuchung bescheinigt, kritisierte Holtermann.

Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig - der Bundesgerichtshof wies Ende November Revisionsanträge der Verteidigung und der Nebenklage ab.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit in dem Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

wo/hk (dpa, epd)

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