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Expertenwissen zum neuen Asylpaket

Kay-Alexander Scholz, Berlin22. Februar 2016

In dieser Woche wird das Parlament neue Asylgesetze verabschieden. Wie scharf sind diese? Im Innenausschuss des Bundestags wurden Experten dazu befragt. Zehn Punkte, die man daraus lernen konnte.

Deutschland Flüchtlingsunterkunft in Berlin (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images/S. Gallup

Keine Gefängnisse für Flüchtlinge

Über Deutschland verteilt werden 20 "Ankunftszentren" eingerichtet. Wer aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland kommt, dessen Antrag auf Schutz oder Asyl soll in diesen Zentren innerhalb einer Woche entschieden werden. Allerdings seien diese Zentren keine "Gefängnisse", wie manche Kritiker behaupteten. "Das bedeutet keine Freiheitsbeschränkung, sondern es besteht allein eine Residenzpflicht", erörterte der Rechtswissenschaftler Daniel Thym von der Universität Konstanz. Das heiße in der Regel: die Flüchtlinge dürfen die Region oder das Bundesland nicht verlassen.

Nur eine Woche Klagefrist

Wird in diesen speziellen "Ankunftszentren" ein Asylgesuch abgelehnt, kann dagegen geklagt werden. Allerdings muss das dann schnell, nämlich innerhalb einer Woche, geschehen.

Nur keine Obergrenze

Die Bundesregierung beabsichtige mit dem Asylpaket II eine Beschleunigung der Asylverfahren, sagt Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg . Und zwar ohne die Grenzen zu schließen oder eine Obergrenze einzuführen - so wie andere Länder das machten. An der großzügigen Asylpolitik werde dadurch nicht gerüttelt, so Kluth. Es gehe vor allem darum, den Rückstau abzuarbeiten. Der beträgt derzeit mehr als eine halbe Million Anträge.

Turbo-Verfahren nicht für alle

Minderjährige Flüchtlinge sind vom neuen Turbo-Verfahren ausgeschlossen. Dafür werden wohl Asylbewerber, die schon einmal abgelehnt wurden, es aber erneut versuchen, auch in den neuen "Ankunftszentren" untergebracht. Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration (BAMF), der zentralen Asylbehörde in Deutschland, zählt dazu vor allem Personen vom West-Balkan, die zwischendurch wieder in ihrer Heimat waren.

Es geht auch noch schneller

Mehrere Experten, unter anderem der Vertreter des UNHCR und Flüchtlingsanwälte, forderten, dass die Flüchtlinge eine "Verfahrensberatung" bekommen, also besser als bisher aufgeklärt werden. Schließlich seien die neuen Gesetze ziemlich kompliziert. Im Gesetz aber müsste das nicht extra festgelegt werden, das sei dann Sache der Verwaltung vor Ort, meinte Kluth. Die Schweiz habe gute Erfahrungen mit einer solchen Rechtsberatung gemacht, ergänzte Professor Thym. Dort gebe es übrigens noch schnellere, nämlich 48-Stunden-Verfahren.

Familiennachzug - nur in Einzelfällen

Für manche Flüchtlinge soll der sogenannte Familien-Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden. Zum Beispiel für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. In den vergangenen Monaten kamen viele 16-17-Jährige nach Deutschland - sie dürfen nun erst einmal ihre Eltern nicht nachholen. Berthold Münch vom Deutschen Anwaltsverein kritisierte das, weil Integration in der Familie besser funktioniere.

Professor Thym vermutet, dass das Gesetz wohl "Zeit kaufen will". Denn in zwei Jahren wird es eine neue Bundesregierung sein, die dann darüber entscheiden muss, wie es weiter geht. Allerdings bedeute das Gesetz keinen absoluten Stopp, denn Ausnahmen von der Regel seien vorgesehen.

Nicht jedes Attest vom Arzt schützt mehr vor Abschiebung

Abgelehnte Asylbewerber haben in der Vergangenheit mit einem Attest eine Abschiebung hinauszögern können. Nun geht das wohl nicht mehr so einfach, weil eine "qualifizierte ärztliche Bescheinigung" vorliegen muss. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag begrüßte das sehr, so wie Gräfin Praschma vom BAMF. Allerdings fehlten noch Personal und "Substanzielles in der Hand", was denn "lebensbedrohlich" bedeute, sagte die Gräfin. Denn bei Gefahr für Leib und Leben darf auch weiterhin niemand zurückgeschickt werden.

Wer straffällig wird, muss gehen

Wer in Deutschland als Flüchtling eine Straftat begeht und zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wird, der hat zukünftig schlechte Chancen auf Asyl. Das gilt auch für Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Dann droht eine Ausweisung. Für Ausländer, die schon lange in Deutschland leben, wird das neue Gesetz wohl weniger gelten, weil sie "grundrechtlich" höher geschützt seien.

Manche werden trotzdem bleiben

Dass diese Straftäter Deutschland dann auch wirklich verlassen, so diskutierten die Experten, sei allerdings kein Automatismus. Der Grund: Manche Staaten nehmen die Flüchtlinge nicht zurück. Die Folge: Sie bleiben in Deutschland und werden nur noch "geduldet".

Ging das zu schnell?

Obwohl das neuen Asylpaket regelrecht durch "das Parlament gepeischt" wird, geht gerade alles mit rechten Dingen zu. Der Inhalt des neuen Asylpakets II sei schließlich schon im Herbst bekannt gewesen, hieß es zur Verteidigung von Seiten der Bundesregierung. Beeilen müssen sich trotzdem alle. Die Anregungen der Experten zum Beispiel können nur noch bis Mittwochabend eingearbeitet werden.

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