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"Führung in Kiew lässt ukrainische Oppositionelle im Ausland überwachen"

19. Februar 2004

– Ukrainischer General der Auslandsaufklärung in Berlin belastet in DW-Interview Leitung des Geheimdienstes

Bonn, 18.2.2004, DW-RADIO / Russisch

Das Berliner Studio der Deutschen Welle hat heute (18.2.) ein ungewöhnlicher Gast aufgesucht – der General der Auslandsaufklärung der Ukraine und Botschaftsrat an der ukrainischen Botschaft in Deutschland, Walerij Krawtschenko. Er bat den Mitarbeiter der Deutschen Welle, Nikita Jolkver, ihm zu ermöglichen, eine kurze Erklärung abzugeben.

General Walerij Krawtschenko sagte: "Verehrte Damen und Herren! Ich, General Walerij Krawtschenko, verfüge über Material über die verbrecherische Tätigkeit des Kutschma-Regimes. Dieses Material belegt unter anderem, dass dessen Untergebene, der Vorsitzende des Sicherheitsdienstes der Ukraine, Ihor Petrowytsch Smeschko, und auch der Leiter der Hauptabteilung für Aufklärung, Oleh Hryhorowytsch Synjanskyj, gegen die Verfassung und das Gesetz über die Aufklärungs-Organe der Ukraine verstoßen, indem sie ihre Mitarbeiter im Ausland anweisen, Abgeordnete des Obersten Rates der Ukraine von der Opposition, aber auch ‚Regierungsmitglieder, vom Minister bis hin zu hochrangigeren Vertretern‘, zu überwachen, wie es in einer Anweisung steht, die ich erhalten habe. Ich bin bereit, das mir zur Verfügung stehende Material einem Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine sowie dem Ausschuss des Obersten Rates der Ukraine für Menschenrechte zu übergeben."

Frage:

Herr General, erläutern Sie bitte, welche konkreten Anweisungen Sie vom Zentrum bezüglich ukrainischer oppositioneller Vertreter erhalten haben.

Antwort:

Unter anderem habe ich die Anweisung erhalten, die Vorbereitung des Forums zu beobachten, das von dem von Wiktor Juschtschenko angeführten Bündnis "Unsere Ukraine" organisiert wurde. Er bereitete das Forum in Kiew vor und es gingen Anweisungen ein, diese Arbeit auf dem Territorium Deutschlands auszuführen. Die Straftat besteht darin, dass es ein Gesetz über die Aufklärungs-Organe der Ukraine gibt, das im März 2001 verabschiedet und von Präsident Kutschma unterzeichnet wurde. Gemäß dem Gesetz habe ich als Mitarbeiter der Aufklärung kein Recht, mich in die politische Tätigkeit unseres Staates einzumischen, schon gar nicht oppositionelle Parteien zu überwachen. Das ist im Gesetz deutlich festgelegt. Und der Präsident der Ukraine, der laut diesem Gesetz den Aufklärungsdienst der Ukraine allgemein überwacht und allgemein leitet, müsste das wissen.

Frage:

Haben Sie gegenüber dem Zentrum Ihre Meinung geäußert?

Antwort:

Natürlich.

Frage:

Was hat man Ihnen geantwortet?

Antwort:

Das sei nicht meine Sache, ich habe Anweisungen zu befolgen, die vom Zentrum ausgingen.

Frage:

Welche Aufklärungsmaßnahmen haben Sie unternommen?

Antwort:

Natürlich keine. Ich arbeite seit 30 Jahren in den Organen und mir wurden 48 Dienstjahre angerechnet. Ich habe die KGB-Hochschule in Moskau abgeschlossen, fünf Jahre in Afghanistan sowie vier Jahre in der Botschaft der Ukraine in Bonn und später in Berlin gearbeitet. Das ist derzeit meine dritte Dienstzeit im Ausland.

Frage:

Werden Sie die Dokumente, über die Sie verfügen, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Parlamentsausschuss für Menschenrechte übergeben?

Antwort:

Ich denke, dass nach meinem Interview und meiner Erklärung ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine hier eintreffen wird, aber auch ein Vertreter des Ausschusses des Obersten Rates für Menschenrechte, denen ich dieses Material werde übergeben können. (MO)