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Für falschen Gebrauch der russischen Sprache droht Strafe

2. Juli 2002

– Rat für die russische Sprache schlägt Änderungen am Gesetz über Russisch als Staatssprache vor

Moskau, 2.7.2002, INTERFAX, russ.

Der Rat für die russische Sprache bei der Regierung der Russischen Föderation wird der Staatsduma bis zum 15. September Änderungen am Gesetz über Russisch als Staatssprache unterbreiten. Wie Vizepremierministerin Walentina Matwijenko Journalisten nach der Ratssitzung mitteilte, ist dieser Gesetzentwurf von der Staatsduma bereits in erster Lesung angenommen worden. Im Herbst solle die zweite Lesung eingeleitet werden. Walentina Matwijenko zufolge sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Strafsystems für die falsche Anwendung der russischen Sprache vor. Diese Bestimmung soll durch gesetzgebende Akte unterstützt werden.

Parallel zur Vorbereitung von Vorschlägen und Änderungen für die zweiten Lesung des Gesetzentwurfes sollen Änderungen an den gültigen Gesetzen, unter anderem dem Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten und dem Gesetz über Massenmedien vorbereitet werden. "Sollten solche Änderungen angenommen werden", so die Vizepremierministerin, "so können nach der Billigung des Gesetzes über Russisch als Staatssprache der Russischen Föderation Strafen und andere administrative Maßregelungen für ihren falschen Gebrauch verhängt werden." Das demonstriere die Bereitschaft des Staates, die Staatssprache zu schützen.

Die Vizepremierministerin sagte ferner, dass "keine radikalen Änderungen an den Regeln der russischen Sprache vorgenommen werden, da keine Notwendigkeit dafür besteht". Sie erinnerte daran, dass in Russland immer noch die 1956 angenommenen Regeln der russischen Sprache gelten, die jetzt geringfügig geändert werden sollen. (...) (lr)