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Politik

Für Geimpfte soll es mehr Freiheiten geben

24. April 2021

Wer gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen ist, soll Erleichterungen von den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen erhalten. Gemeint ist die "Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".

Deutschland Corona-Pandemie Impfkampagne | Niedersachsen
Drive-In-Impfung in NiedersachsenBild: Swen Pförtner/dpa/picture alliance

In der Corona-Pandemie könnten Impfungen den Bürgerinnen und Bürgern künftig wieder mehr Freiheiten ermöglichen. Für vollständig Geimpfte soll es ebenso wie für Genesene Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das beim nächsten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Montag diskutiert werden soll.

In dem Papier der Bundesregierung, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, "sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: Es handelt sich um ein Gebot der VerfassungBild: Henning Schacht/Pool/Getty Images

"Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dem "Handelsblatt". "Das ist kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung."

Die Ministerin verwies auf die jüngsten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach sei die Bundesregierung "ausdrücklich" dazu ermächtigt worden, "besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist".

Durch Besuchsverbote in Alten- und Pflegeheimen haben Senioren besonders zu leidenBild: picture-alliance/dpa/SvenSimon

In dem Eckpunktepapier heißt es, nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts sei davon auszugehen, "dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken", als Personen mit einem negativen Antigentest.

Folglich sei überall dort, wo ein negativer Antigentest für eine Erleichterung oder eine Ausnahme von Schutzmaßnahmen ausreicht, dies auch für Geimpfte und Genesene vorzusehen. Dem Papier zufolge handelt es sich um dieselben Ausnahmen, die im Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Dies betrifft demnach die Bereiche Ladengeschäfte und Märkte, aber auch Einreiseregelungen.

Masken und Abstandsgebot weiterhin nötig

Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen und bei den Kontaktbeschränkungen "insbesondere für Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime" soll es Ausnahmen geben. Zugleich sollen "weniger eingreifende Schutzmaßnahmen" wie die Pflicht zum Maskentragen oder das Abstandsgebot aber "auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum gelten".

Die Regelungen für die bundeseinheitliche Corona-Notbremse sehen für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor.

uh/as (dpa, afp, rtr)

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