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Gesellschaft

Facebook wehrt sich gegen Hassredegesetz

29. Mai 2017

Mit seinem Gesetzentwurf gegen Hass und Hetze im Internet hat Bundesjustizminister Maas viele Kritiker auf den Plan gerufen. Nun meldet sich auch Facebook ausführlich zu Wort - mit einer Reihe von Einwänden.

USA Facebook-Zentrale
In der Firmenzentrale bietet Facebook in einem eigenen Shop auch Souvenirs anBild: DW/C. Chimoy

Gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Bundesjustizminister Heiko Maas erarbeitet hat, kommt jetzt auch Widerstand von Facebook selbst. Das soziale Netzwerk ruft nach einem Bericht der "WirtschaftsWoche" den Minister auf, auf die gesetzliche Neuregelung zu verzichten. Der Entwurf sei ungeeignet, um Drohungen, Hetze und Falschmeldungen zu bekämpfen, erklärt demnach Facebook.

Kampf gegen Hass im Netz

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Facebook sieht dem Bericht zufolge nicht sich selbst, sondern den Staat in der Pflicht: "Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf", schreibt das Unternehmen. Es kritisiert demnach auch die Höhe der Bußgelder. Diese "steht außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten". Facebook warnt ferner vor einem "nationalen Alleingang" und fordert eine europäische Lösung.

Hohe Bußgelder geplant

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will das Justizministerium Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichten, rechtswidrige Inhalte schneller und konsequenter zu löschen. "Offensichtlich strafbare Inhalte" sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Beispiele für derlei Verstöße sind etwa Aufrufe zu Mord oder Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit für die Beseitigung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Zudem sollen Unternehmen wie Facebook darüber Auskunft geben, wie sie gegen strafbare Inhalte vorgehen, sowie gut erreichbare Beschwerdestellen für Nutzer schaffen. Wer sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt, kann darüber hinaus danach vom Betreiber grundsätzlich Auskunft darüber verlangen, wer seine Rechte verletzt hat.

Vielstimmige Kritikerschar

Zahlreiche Medien- und Wirtschaftsverbände haben gegen das Vorhaben protestiert, weil sie eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchten. Die Opposition, aber auch die Union warfen Maas vor, dass er den Entwurf viel zu spät auf den Weg gebracht habe. Maas will ihn noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Wenn ihm das nicht gelingt, wäre der Gesetzentwurf mit Ablauf der Wahlperiode nichtig.

Erst am Wochenende hatte der Bundesjustizminister den Gesetzentwurf gegen die anhaltende Kritik verteidigt. Eine solche Regelung sei längst überfällig, sagte Maas im rbb-Inforadio. Monatelang habe man mit den größten Plattform-Betreibern darüber verhandelt, damit sie strafbare Inhalte löschen. Die Ankündigungen seien jedoch nicht eingehalten worden. "Das Ergebnis war: Bei Twitter werde ein Prozent der strafbaren Inhalte gelöscht. Bei Facebook sind es 36 Prozent, aber bei Youtube 90 Prozent." Youtube zeige also, dass dies auch praktisch möglich sei.

Auch in der jüngsten Ausgabe des Magazins "Der Spiegel" verteidigte Maas das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen "pauschale Angriffe". Er sagte: "Zuerst wurden wir dafür kritisiert, dass wir nur herumreden würden, jetzt ist das Gesetz angeblich ein Schnellschuss." Ihn irritiere, dass einige, die sehr früh lautstark ein solches Gesetz gefordert hätten "und denen es zu Beginn nicht weit genug gehen konnte, jetzt wieder einiges davon infrage stellen wollen". Zu "sinnvollen Anpassungen" sei er aber bereit.

kle/sti (epd, afp, dpa)

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