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Politik

Fachkräfte-Gesetz soll zügig kommen

20. November 2018

Die große Koalition will ihr Einwanderungsgesetz für Fachkräfte wie geplant noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Damit sollen auch neue Möglichkeiten für in Deutschland abgelehnte Asylbewerber geschaffen werden.

Flüchtlingskurs im BTZ Gallinchen
Flüchtlinge in der Metallwerkstatt des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Gallinchen (Archivbild)Bild: HWK Cottbus

Hintergrund des Vorhabens ist ein Fachkräftemangel in manchen Branchen und Regionen Deutschlands. Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht Lockerungen für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten und leichte Verbesserungen für geduldete Asylbewerber vor.

Seehofer sagte im Bundestag, mit der Neuregelung könnten die benötigten Fachkräfte nach Deutschland kommen. "Die Öffnung einer legalen Zuwanderung in den Arbeitsmarkt hemmt auch die illegale Migration", fügte der CSU-Politiker hinzu. Künftig sollen laut dem Gesetzentwurf alle in Deutschland arbeiten dürfen, die über einen Arbeitsvertrag und eine "anerkannte Qualifikation" verfügen.

Kein Vorrang mehr für EU-Bürger

Die bisherige Beschränkung auf Berufe, in denen Arbeitskräfte fehlen, entfällt ebenso wie die Vorrangprüfung. Dabei musste bislang zunächst geschaut werden, ob ein Deutscher oder ein anderer EU-Bürger für den Job infrage kommt.

Künftig sollen auch Jobsuchende mit Berufsausbildung für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie dabei aber nicht.

Für Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sieht die Gesetzesvorlage eine zweijährige "Beschäftigungsduldung" vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst sichern und seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden beschäftigt sind. Diese Regelung war in den Verhandlungen zwischen SPD und Union besonders umstritten.

Die Ressortchefs der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Inneres (v.l.n.r.): Hubertus Heil (SPD), Peter Altmaier (CDU) und Horst Seehofer (CSU) Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Identität muss zweifelsfrei sein

Weitere Voraussetzung für die so genannte Beschäftigungsduldung soll zudem sein, dass die Betroffenen die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, nicht selbst zu verantworten haben und dass ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist.

Das Regelwerk ist vom Bundesinnenministerium mit den Ressorts Arbeit und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet worden. Wie Innenminister Seehofer mitteilte, wurde es den anderen Ministerien zur Abstimmung übermittelt. Die große Koalition hatte sich im Zuge des wochenlangen Asyl-Streits im Sommer darauf verständigt, das Gesetz noch vor Jahresende ins Kabinett zu bringen.

Kritische Gewerkschafter

Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nannte den Entwurf "kurzsichtig und integrationsfeindlich". Wer in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt habe, brauche guten Zugang zum Arbeitsmarkt, verlangte sie.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hingegen begrüßte den Entwurf und den "straffen Zeitplan" der Regierung. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte, der Entwurf sei zu stark an den Interessen der Wirtschaft orientiert. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt meinte, die bürokratischen Hürden seien zu hoch. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel bemängelte, die sei "keinesfalls der große Wurf". Nur vereinzelt gebe es Verbesserungen.

uh/stu (dpa, afp)

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