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Reise

Fahrgastrechte - was Sie wissen sollten

Elisabeth Yorck von Wartenburg22. März 2016

Zug fällt aus? Flugzeug drei Stunden zu spät? Ärgerlich, aber immerhin gibt es meist eine Entschädigung. Kennen Sie Ihre Rechte?

Symbolbild Flugverspätung
Bild: PhotographyByMK - Fotolia.com

Die Deutschen sind für ihre Pünktlichkeit weltbekannt. Zug- oder Flugverspätung ist trotzdem keine Seltenheit. Daher hier ein paar Tipps, wann und wie Sie Geld zurückerstattet bekommen.

Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen landen, zum Beispiel wegen Annullierung oder Überbuchung Ihres geplanten Fluges, können Sie Schadensersatz fordern. Laut EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro - je nach Flugstrecke, aber unabhängig vom Ticketpreis. Diese Entschädigung erhalten Sie allerdings nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand die Ursache ist, also zum Beispiel Streiks oder schlechtes Wetter.

Erster Ansprechpartner bei Komplikationen mit dem Flug ist die Airline.Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Die meisten Reisenden kennen ihre Rechte nicht und fordern deshalb die Entschädigung nicht ein. Außerdem ist es schwierig, die Airlines zur Auszahlung zu bewegen. Die Fluglinien reagieren oft gar nicht auf die Forderung oder lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern schauen Sie auf die Websites von Flightright (mehrsprachig), WirkaufendeinenFlug (in Deutsch und Englisch) oder Flugrecht (nur in Deutsch). Die Anwälte dieser Unternehmen versuchen Ihr Geld von den Fluggesellschaften einzuklagen. Auf der Website wirkaufendeinenflug.de zum Beispiel können Sie die Daten Ihres Fluges eingeben und erfahren kurze Zeit später, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Ist dies der Fall, kauft das Unternehmen Ihnen Ihr Ticket für bis zu 400 Euro ab. So erhalten Sie einen Großteil der Entschädigung, die Firma finanziert sich aus dem restlichen eingeklagten Geld. Wenn Sie sich die Provision dieser Unternehmen sparen möchten, finden Sie im Internet einen Musterbrief, den Sie ausfüllen und selbst an die jeweilige Fluggesellschaft schicken können.

Koffer weg - was jetzt?

2014 gingen weltweit rund 1 Million Gepäckstücke dauerhaft verloren.Bild: picture-alliance/dpa/Hannibal

Unter tausend Gepäckstücken gehen weltweit durchschnittlich sieben verloren. Was tun, wenn auch Ihr Koffer während des Flugs verschwindet? Zunächst einmal Ruhe bewahren. "Die meisten Gepäckstücke werden innerhalb von zwei bis drei Tagen gefunden", sagte Christina Koch vom Frankfurter Flughafen der Nachrichtenagentur dpa. Ist dies nicht der Fall, zahlen die Airlines ihren Passagieren bis maximal 1200 Euro.

"Wenn das Gepäck verspätet am Urlaubsort ankommt, bekommen Reisende das Geld für diejenigen Dinge, die sie in der Situation konkret brauchen, zurückerstattet", so Sandra Kraft von der Lufthansa zur dpa. Gemeint sind beispielsweise eine Zahnbürste oder Unterwäsche. Die Kosten müssen aber so gering wie möglich gehalten werden.

Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie den Verlust Ihres Gepäcks beim Lost & Found melden, bevor Sie den Flughafen verlassen. Sonst müssen Sie beweisen können, dass Ihr Koffer tatsächlich während des Fluges und nicht erst danach verschwunden ist.

Kommt Ihr Gepäck auf dem Rückflug verspätet an, haben Sie wenig Erfolg auf Erstattung Ihrer Ausgaben, so Sandra Kraft. "Wenn Passagiere nach Hause kommen, gehen wir davon aus, dass Sie die Dinge des täglichen Bedarfs zuhause vorfinden."

Rückerstattung für Zugverspätung

25 Prozent aller Fernzüge in Deutschland kamen im Jahr 2015 zu spät.Bild: picture-alliance/dpa

Auch bei der Deutschen Bahn  werden Sie zum Teil für Unpünktlichkeit entschädigt. Wenn Ihr Zug sich 60 Minuten und mehr am Zielbahnhof verspätet hat, steht Ihnen eine Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent zu. Ab 120 Minuten erhalten Sie 50 Prozent zurück. Die Deutsche Bahn kommt auch für eine Hotelübernachtung auf, wenn Sie aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung Ihre Fahrt erst am nächsten Tag fortsetzen können.
Ihre Forderung können Sie über ein Formular geltend machen. Das wird im verspäteten Zug ausgeteilt. Sie können es auch bei den DB Reisezentren ausfüllen oder aus dem Internet herunterladen. Das Originalticket müssen Sie dem Antrag beifügen. Denken Sie also daran, sich eine Kopie für Ihre Unterlagen zu machen.

Fahrgastrechte bei Fernbussen

Wie bei Flugzeug und Bahn sind die Rechte der Fernbus-Gäste EU-weit geschützt.

Fernbusfahrten werden in Deutschland immer beliebter.Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Bei Fahrten von mehr als 250 Kilometern muss das Busunternehmen Ihnen eine Erstattung des Fahrpreises anbieten, wenn der Bus überbucht, mehr als zwei Stunden zu spät ist oder gar nicht fährt. Erhalten Sie dieses Angebot nicht, können Sie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises geltend machen. Ein Recht auf einen kostenlosen Imbiss oder Erfrischungen haben Sie ab einer Verspätung von mehr als 90 Minuten.

Kostengünstig Reise stornieren

Sie haben einen Zug oder Flug gebucht, Ihnen ist allerdings etwas dazwischen gekommen, Sie müssen die Reise stornieren. Sowohl bei der Bahn als auch bei den Airlines bekommen sie meist - je nach Art des Tickets - einen Großteil Ihres Geldes zurück. Wenn Sie aber eine Pauschalreise gebucht haben, wird die Stornierung teuer. Denn viele Veranstalter verlangen bis zu 90 Prozent des Reisepreises als Gebühr und verkaufen die Reise ein zweites Mal. Für die Veranstalter also alles andere als ein Verlust - für Sie schon. Die hohen Stornokosten können Sie umgehen, wenn sie Ihre Buchung auf jemand anderes umschreiben lassen. Eine Namensänderung kostet in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Aber wie einen Käufer der eigenen Reise finden? Da hilft die Online-Plattform TradeYourTrip (in Deutsch, Englisch und Niederländisch). Hier können Sie Ihre Reise einstellen und an andere verkaufen und sparen so Kosten und administrativen Aufwand.

Wenn Sie Ihre Fahrgastrechte nicht umsetzen können

Sie sind im Recht, aber Ihre Beschwerde beim Beförderer bleibt erfolglos. Gleich aufgeben? Nein, das sollten Sie nicht: Sie können sich Hilfe bei der deutschen "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr", kurz SÖP, holen. Die Verfahren sind für Reisende kostenlos. Die Schlichtungsstelle ist stark nachgefragt. 2016 wurden mehr als 13.300 Anträge gestellt.

Wenn Sie also das nächste Mal fliegen, Bahn oder Bus fahren und Ihr Ziel zu spät erreichen, ärgern Sie sich nicht zu sehr, sondern werden Sie aktiv und fordern Ihre Fahrgastrechte ein!

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