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Faktencheck: Merz hat keine Grenzschließung versprochen

26. Februar 2025

Unmittelbar nach der Bundestagswahl wirft AfD-Vorsitzende Alice Weidel CDU-Chef Friedrich Merz "Wahlbetrug" vor. Angeblich hätte Merz eine "Grenzschließung" versprochen und dieses Versprechen nun gebrochen. Stimmt das?

Eine Grenzschützerin hält einen Wagen an
Seit September 2024 führt Deutschland Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen durch, wie hier am Grenzübergang von Österreich nach Deutschland in OberaudorfBild: Michael Bihlmayer/IMAGO

Die Migrationspolitik war eines der großen, wenn nicht das größte Thema der Bundestagswahl. Auch nach dem Wahlkampf werden die Aussagen der möglichen Koalitionspartner zur Regulierung der Migration genau unter die Lupe genommen: So wird aktuell im Netz über zwei Aussagen von CDU-Spitzenkandidat und Friedrich Merz diskutiert. Der Vorwurf: Merz soll angeblich ein zentrales Wahlversprechen gebrochen haben, noch bevor eine neue Regierung unter seiner Führung überhaupt gebildet ist.

Behauptung: Die Spitzenkandidatin der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD), Alice Weidel, beschuldigte den CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in einem X-Post, der mittlerweile 1,9 Millionen Views hat, des "Wahlbetrugs mit Ansage" und fährt fort: "Schon an Tag 1 wirft Merz alle Wahlversprechen über Bord, will die Grenzen nicht mehr schließen", schrieb Weidel und teilte ein Video, das Merz bei der Pressekonferenz am Tag nach der Bundestagswahl zeigt. Hat Merz hier wirklich ein Wahlversprechen gebrochen?

DW-Faktencheck: Falsch.

Im Wahlkampf hat Friedrich Merz mit seinen Plänen zur Änderung der Migrationspolitik für hitzige Debatten gesorgt und mehrmals die "Sicherung der deutschen Grenze" gefordert und versprochen. Eine "Grenzschließung" hat Merz jedoch nicht erwähnt.

Im mehrfach geteilten Video sieht man wie der CDU-Politiker eine Antwort auf die Frage gibt, ob aus seiner Sicht die SPD bei einem Koalitionsvertrag mitmachen wird, in dem die Zurückweisung an den Grenzen Deutschland festgehalten wird. Die fragende Journalistin verweist dabei auf die Aussagedes CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann, dass dies ein Muss für den Koalitionsvertrag sei. Merz antwortet: "Im Koalitionsvertrag des Landes Brandenburg, unter der Führung der SPD mit Herrn Woidke an der Spitze, ist eine solche Formulierung enthalten - mit den Grenzkontrollen und den Zurückweisungen. Ich will auch noch einmal sehr deutlich sagen: Niemand von uns spricht über Grenzschließungen. Niemand. Obwohl das im Wahlkampf streckenweise behauptet worden ist. Niemand von uns will die Grenzen schließen."

Zurückweisungen an der Grenze und Grenzkontrollen sind keine Grenzschließung

Das Video wurde ursprünglich von dem früheren "Bild"-Chef Julian Reichelt geteilt. In seinem X-Post zitiert Reichelt Merz' Aussage nach dem Messerangriff in Aschaffenburg im Januar 2025, bei dem ein ausreisepflichtiger afghanischer Flüchtling einen Zweijährigen und einen Mann getötet und weitere Menschen verletzt hat. "Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen. Das gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch", so Merz damals.

Alice Weidel bezichtigt Friedrich Merz des "Wahlbetrugs", weil er angeblich versprochen hatte die Grenzen zu schließenBild: Alice Weidel/X

In einem Live-Statement am 23. Januar 2025 versprach der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion zudem: "Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen".

Auch im sogenannten Fünf-Punkte-Plan der CDU/CSU-Fraktion ("Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration"), dem Entschließungsantrag, der mit Stimmen der vom Verfassungsschutz als in Teilen rechtsextrem eingestuften Alternative für Deutschland Ende Januar im Bundestag angenommen wurde, ist von "Sicherung der deutschen Grenzen" sowie "dauerhaften Grenzkontrollen" die Rede. Das Wort "Grenzschließung" wird im Dokument nicht erwähnt.

Trotzdem haben einige Medien die Aussage von Merz als ein Versprechen der "Grenzschließung" gedeutet, beispielsweise titeltedas österreichische Medium DerStandard "CDU-Chef Merz stößt mit Plänen zu Grenzschließung auf Widerstand in Deutschland". Und die tazschrieb: "Sofortprogramm der Union sieht Grenzschließung vor".

"Ich persönlich verstehe unter einer "Grenzschließung" ein nahezu umfassendes Reiseverbot, wie es etwa während der Corona-Pandemie gab", kommentiere der Europarechtler Daniel Thym von der Uni Konstanz auf Nachfrage der DW. "Das hatte Friedrich Merz so nie versprochen. Es ging 'nur' um die dauerhafte Verlängerung der Grenzkontrollen, die es an den meisten deutschen Grenzen seit nunmehr einem Jahr gibt, ohne dass diese Grenzen 'geschlossen' sind. Außerdem bzw. vor allem will Merz Asylsuchende zurückweisen. Das kommt dann einem faktischen Einreiseverbot für diese Gruppe gleich".

Tatsächlich wurden die Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen vom Bundesinnenministerium als vorübergehende Maßnahme gegen irreguläre Migration und Schleuserkriminalität schon Mitte September 2024 angeordnetund mittlerweile bis zum 15. September 2025 verlängert. Laut Bundesinnenministerium richtet sich diese Anordnung nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes und ist stets nur als ultima ratio unter strengen Voraussetzungen möglich. Deutschland begründete die Grenzkontrollen bei der EU-Kommission mit "ernsthaften Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch anhaltende hohe irreguläre Migration und Migrantenschmuggel sowie die Belastung des Asylaufnahmesystems".

Deutschland gehört damit neben den Niederlanden, Frankreich, Österreich, Italien, Bulgarien, Slowenien, Dänemark, Norwegen und Schweden zu den Ländern des Schengenraums, die momentan Grenzkontrollen durchführen. Dabei dürften die Länder die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen unter außergewöhnlichen Umständen nur dreimal um sechs Monate verlängern, so dass insgesamt eine Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschritten wird. Durch die Aktualisierung des Schengener Grenzkodexes besteht zusätzlich die Möglichkeit in schwerwiegenden Ausnahmesituationen die Kontrollen noch um ein Jahr zu verlängern. Spätestens im Herbst 2027 müsste Deutschland also die Binnengrenzkontrollen an seinen Landgrenzen wieder aufheben.

Zurückweisungen an der Grenze europarechtswidrig

Die schutzbegehrenden Drittstaatsangehörigen, also Menschen, die von außerhalb der EU kommend Asyl suchen, werden in Deutschland weiterhin an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet, um die asylrechtlichen Belange und die Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Die Zurückweisungen der Schutzsuchenden ohne jegliche Überprüfung, so wie Merz sie anforderte, sind durch die Dublin-III-Verordnung der EUausgeschlossen. Der Artikel 3 dieser Verordnung besagt nämlich: "Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt".

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Aus Sicht des Europarechtlers Daniel Thym ist es noch zu früh, um die Bewertung abzugeben, inwiefern Friedrich Merz seine Wahlversprechen umsetzen kann. Schließlich ist es noch gar nicht klar, wie die noch nicht gebildete Regierung konkret handeln möchte. Thym weist darauf hin, dass CDU/CSU in ihrem Wahlprogrammdie Kontrollen an den Binnengrenzen durch einen funktionierenden Außengrenzschutz der EU überflüssig machen wollen.

Ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten, sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus gehören zu der bereits im Mai 2024 beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Künftig wird jeder bereits an den EU-Außengrenzen kontrolliert und registriert. Und wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird innerhalb von maximal sieben Tagen ein Asylverfahren an den Grenzen durchlaufen, um von dort im Fall der Ablehnung zurückkehren zu müssen. Die neuen Regelungen sollen spätestens im Juni 2026 zur Anwendung kommen.

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