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Politik

Fall Amri: Kontrolleure fordern Konsequenzen

30. März 2017

Wer ist schuld an Fehleinschätzungen im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Amri? Das Kontrollgremium des Bundestags sieht keinen Alleinverantwortlichen, mahnte aber Nachbesserungen in der Behördenarbeit an.

Deutschland Parlamentarisches Kontrollgremium in Berlin - Clemens Binninger
Parlamentarisches Kontrollgremium in Berlin: Clemens Binninger gibt AuskunftBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Knapp dreieinhalb Monate nach dem Terroranschlag von Berlin dringen die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags auf Korrekturen im Umgang mit Gefährdern. Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) sprachen sich etwa für bundesweit einheitliche Maßnahmen aus. Das Gremium zog damit die Konsequenz daraus, dass aus seiner Sicht die Gefährlichkeit des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri falsch eingeschätzt wurde. Eine interne Ermittlergruppe des PKGr hatte knapp zwei Monate lang mögliche Fehler oder Pannen im Fall Amri untersucht. Das Gremium beriet am Mittwoch über den nun vorgelegten Bericht ihrer sogenannten Task Force.

Der abgelehnte tunesische Asylbewerber Amri hatte am 19. Dezember einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gesteuert und zwölf Menschen getötet. Er war als islamistischer Gefährder eingestuft und fiel mehrfach als Krimineller auf. Auch gab es Warnungen vor ihm. Gestritten wird vor allem um die Frage, ob Behörden Möglichkeiten versäumten, ihn rechtzeitig festzusetzen und abzuschieben.

 

50 staatliche Stellen involviert

Der PKGr-Vorsitzende Clemens Binninger machte keinen Gesamtverantwortlichen für Fehler aus. Rund 50 staatliche Stellen hätten mit Amri zu tun gehabt. Die Strukturen und Abläufe im Umgang mit ausreisepflichtigen Gefährdern "können so nicht bleiben", sagte der CDU-Politiker. Er regte in diesem Bereich eine Zentralisierung der Verantwortlichkeiten an.

Konrad Lischka von der SPD kritisierte Mängel beim Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern. André Hahn von der Linken nannte den Bericht unvollständig und "über weite Teile schönfärberisch". Der Grüne-Abgeordnete Christian Ströbele rief die Bundesregierung auf, alle Unterlagen zu dem Fall zu veröffentlichen, etwa Chat-Protokolle.

Als Konsequenz aus dem Task-Force-Bericht dringen die PKGr-Mitglieder unter anderem auf eine engere Einbindung von Justiz und Ausländerbehörden bei der Gefährder-Bewertung. Auch die Gefährlichkeit einer Person an sich soll stärker in den Vordergrund rücken und die Bewertung nicht allein an bestimmten Taten oder Bemühungen festgemacht werden. Zudem sei der Bundesnachrichtendienst in Fällen mit Auslandsbezug stärker hinzuziehen. Amri war sehr mobil und besuchte häufiger salafistische Moscheen in Berlin und in Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeiten für ihn hatten bei den Behörden mehrfach gewechselt.

Jäger widerspricht de Maizière

Im Fall Amri wies Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Einschätzung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zurück, dass der Tunesier vor dem Anschlag in Abschiebehaft hätte genommen werden können. "Diese Rechtsauffassung teile ich ausdrücklich nicht", sagte Jäger vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Sie halte der juristischen Praxis nicht stand.

De Maizière hatte am Dienstag vor dem Düsseldorfer Ausschuss kritisiert, dass die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden keine Sicherungshaft gegen Amri beantragt hatten. Nachdem Tunesien die Identität des ausreisepflichtigen Amri Ende Oktober bestätigt habe, "hätte man wenigstens einen Antrag stellen sollen", sagte er.

Die gegensätzlichen Bewertungen von Jäger und de Maizière gründen in einer unterschiedlichen Auslegung der Abschiebehaft-Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Demnach ist Abschiebehaft unzulässig, wenn feststeht, dass die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate vorgenommen werden kann aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat. Eine Abschiebung kann beispielsweise an fehlenden Ausweispapieren scheitern. De Maizière hatte die Möglichkeit angedeutet, dass die Dreimonatsfrist bei Amri wohl nicht gegolten hätte. Jäger widersprach dem mit Hinweis auf anderslautende Rechtsgutachten und die Einschätzung von Juristen aus seinem Ministerium.

kle/cr (dpa, afp)

 

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