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Politik

"Ist es ein Verbrechen, Afghanin zu sein?"

19. November 2018

Als unbegleitete Minderjährige wird Robina Karimi 2017 in Berlin registriert. Bald beginnt der Streit um ihr Alter. Man wirft ihr vor zu lügen. Die DW-Recherche zeigt viele Widersprüche bei den Behörden.

Robina Karimi
Bild: Sophia Schlette

Nach Terminen bei der Ausländerbehörde weint sie oft. "Herr F. hält alle Afghanen für falsch und verlogen", schreibt Robina Karimi in ihrem Gedicht über einen Mitarbeiter, der sich aufspiele wie der "König der Ausländerbehörde". Obwohl die junge Afghanin erst 20 Monate in Deutschland ist, gibt es Hunderte Seiten Akten über sie, die der DW vorliegen: bei Senatsjugendverwaltung und Ausländerbehörde in Berlin und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Jeder weiß, dass der 20. Oktober 1997 nicht der Tag ihrer Geburt in Kabul ist - doch er steht in ihrer "Aufenthaltsgestattung". Der fiktive Geburtstag ist Folge eines Alterstests.

Bei ihrer Ankunft in Berlin im März 2017 - ohne Pass - scheint noch alles klar: Zwei Mitarbeiterinnen der Jugendverwaltung halten sie nach der "Inaugenscheinnahme" für minderjährig. Grundlage: eine ausführliche Befragung, in der sie sagt, dass ihre Mutter am 11.12.2000 bei ihrer Geburt gestorben sei, und der äußere Eindruck laut Protokoll: keine Falten an Stirn und Hals, Akne, Zahnspange, Stimme "klingt jung", junge Haut. Schlussfolgerung: "Sowohl das Erscheinungsbild als auch das Verhalten weisen auf die Minderjährigkeit hin." Das Mädchen wird in die Erstaufnahmestelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen. Sie fühlt sich sicher.

Acht Jahre älter? Behörde entdeckt Falten

Wenig später findet man anhand ihrer Fingerabdrücke ein Visum mit dem Geburtsjahr 1992. Ist Robina Karimi also 24 Jahre? Schnell wird neu protokolliert: Stimmlage "weiblich", heißt es jetzt. Bei Stirn- und Halsfalten ist plötzlich ein Häkchen, man sieht "Linien im Bereich der Mundpartie". Die neue Bewertung, keine drei Wochen nach der ersten: "Volljährigkeit wird nicht ausgeschlossen."

Am selben Tag wird die Entlassung aus der Obhut für Minderjährige beschlossen. Man sagt ihr, sie komme - vor der Verlegung in eine große Sammelunterkunft - in ein Heim mit anderen Frauen. Ein Fahrer bringt sie hin. "Da sind nur Jungen und Männer", weiß er. Sie ist das einzige Mädchen. Ihr Zimmer hat keine Toilette, Duschen sind in einem anderen Block. Robina Karimi schließt sich ein, vor lauter Angst kann sie nicht schlafen.

Wie kam es zu dem Visum?

Robina Karimi räumt sofort ein, dass sie für das Visum zur Flucht ins sichere Europa falsche Dokumente vorlegen musste. Die Flucht auf dem Landweg sei gescheitert. Die Argumentation nennt das Verwaltungsgericht Berlin später "durchaus nachvollziehbar". Die Ausländerbehörde nicht. Aktenkundig ist, dass Robinas ältere Schwester von Anhängern eines Islamisten misshandelt und verfolgt wurde. Sie floh 2016 nach Deutschland und erhielt Asyl.

Zeugnis der 10. Klasse, die Robina Karimi vor ihrer Flucht in Kabul besucht hatBild: privat

Nach der Flucht ihrer Schwester richteten sich die Angriffe gegen Robina Karimi, berichtet sie. Männer lauerten ihr auf dem Schulweg auf, wollten sie ins Auto zerren. In einer engen Gasse drückte sie ein Verfolger an die Wand. Ihr Bruder, bei dem sie aufgewachsen ist, wollte sie über ein Studienprogramm in Europa in Sicherheit bringen. Dafür musste sie volljährig sein. Sie habe so gezittert, als sie mit dem falschen Pass durch die Flughafen-Kontrollen ging, erinnert sie sich. Wäre sie volljährig gewesen, hätte sie - wie ihre Schwester - einfach ausreisen können.

"Bring uns einen Pass"

"Was soll ich tun, damit Sie glauben, dass ich 16 bin?", fragt die Jugendliche die Behörden in Berlin. "Bring uns einen Pass", hätten Jugend- und Ausländerbehörde geraten: "Ich habe gesagt: 'Okay'". Bei der afghanischen Botschaft beantragt sie einen Reisepass, ihr Bruder lässt ihre Identität in Kabul beglaubigen. Auf die Frage der DW, ob man Robina Karimi zugesagt hat, das Geburtsdatum zurückzusetzen, wenn sie einen Pass vorlegt, antwortet die Ausländerbehörde: "Nein". In einem Vermerk der Behörde vom 6.4.2017 aber steht: "Es wurde versichert, dass eine Umstellung der Personalien mit Vorlage eines gültigen Reisepasses erfolge."

Nach der Entlassung aus der Minderjährigen-Unterkunft alarmiert jemand den Verein "Encourage", der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützt: "Da läuft etwas gewaltig schief - können Sie helfen?" Sophia Schlette von der Initiative trifft daraufhin Robina Karimi. Sie bringt sie bei Bekannten unter, begleitet die Jugendliche kreuz und quer durch Berlin zu 14 Ämtern. Die in Harvard ausgebildete Gesundheitswissenschaftlerin beantragt die ehrenamtliche Vormundschaft, dokumentiert und mischt sich ein, "weil ich restlos von Robinas Glaubwürdigkeit überzeugt bin und mich schäme, dass so etwas in Deutschland möglich ist".

Vormund Sophia Schlette möchte Robina auch nach ihrem 18. Geburtstag weiter zur Seite stehen - als PatinBild: Privat

Da hat ihre Mandantin Glück, betont Rechtsanwältin Mihriban Terhechte. Robina Karimi sei kein Einzelfall. Junge Geflüchtete ohne engagierte Helfer landeten in Klageverfahren schnell in Sammelunterkünften, ohne dass ihre Volljährigkeit erwiesen sei. Die Behörden unterstellten: "Ihr lügt uns alle an." Natürlich gebe es Fälle, in denen Zweifel an der Minderjährigkeit berechtigt seien, aber nicht bei Robina. Terhechte reicht eine Klage gegen die Beendigung der Inobhutnahme und Altersfestlegung vor dem Verwaltungsgericht ein. Im Eilverfahren gibt es einen ablehnenden Bescheid, das Hauptverfahren läuft noch.

Geprüft und für echt befunden

Mitte Mai 2017 erhält Robina Karimi den Reisepass mit dem Geburtsdatum 11.12.2000. Sie geht sofort zur Ausländerbehörde. Die Mitarbeiterin nimmt den Pass und notiert, der Datensatz werde "nicht zurück auf die minderjährige Personalie umgestellt". Die Ausländerbehörde fordert die Unterlagen zum Fluchtvisum an. Sie enthalten Fehler: eine abweichende Registriernummer in der englischen Version der "National ID card (Tazkira)", ein anderes Geburtsjahr (1993) im Visumsantrag.

Gedicht von Robina Karimi: Ist es ein Verbrechen, Afghanin zu sein? (MP3)

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Daran stört man sich in Berlin nicht. Der Pass mit dem Geburtsjahr 1992 war echt, sonst hätte es kein Visum gegeben, befindet Mitarbeiter F., den Robina Karimi im Gedicht als "König der Ausländerbehörde" beschreibt.

Die Person sei "zweifelsfrei volljährig" schreibt er der Jugendbehörde, die seine Ausführungen 1:1 in ihre Stellungnahme ans Gericht kopiert. F. hält stattdessen den Pass mit dem Datum 11.12.2000 für gefälscht und schickt ihn zur Prüfung ans Landeskriminalamt (LKA).

Als das LKA mitteilt, der Pass werde "als echt angesehen", nimmt die Jugendbehörde Robina Karimi wieder in Obhut. Die Ausländerbehörde wird informiert. Das Familiengericht ist nach einer Befragung des Mädchens überzeugt, dass sie minderjährig ist und ernennt Sophia Schlette zu ihrem Vormund. Anfang 2018 bekräftigt das Gericht die Minderjährigkeit: "Ein auf seine Echtheit geprüfter Reisepass hat einen höheren Beweiswert als ein Altersschätzungsgutachten."

Alterstest oder raus aus der Jugendhilfe

Die Jugendbehörde sieht das anders: Wegen der beiden Pässe will sie im Sommer 2017 eine Altersbegutachtung beauftragen. Als man noch abwartet, empört sich F. von der Ausländerbehörde: "Zwar ist diese Entscheidung die Angelegenheit Ihrer Behörde", schreibt er, "jedoch kann ich dies gerade im Hinblick auf die Brisanz auch bei den anderen ähnlichen Fällen nicht ansatzweise nachvollziehen". Er insistiert: "Ich bitte daher nochmal um Prüfung, ob nicht doch ein Altersgutachten durchgeführt wird." Sonst müsse Frau Karimi "monatlich in meiner Behörde vorsprechen". Wenn es um Abschiebungen geht, akzeptiert die Ausländerbehörde afghanische Pässe ebenso wie Passersatzdokumente.

Monat für Monat musste sich Robina Karimi 2017 bei der Ausländerbehörde ein neues Dokument ausstellen lassenBild: imago/J. Ritter

Als Robina Karimi erfährt, dass sie sich bei einem Alterstest nackt ausziehen soll, gerät sie in Panik: "Ich habe jeden Abend geweint." Wegen Suizidgefahr wird sie in eine Klinik eingewiesen. Die Betreuer reden ihr zu, berichtet Sophia Schlette: Alle wüssten doch, dass sie minderjährig sei. Ohne Alterstest fliege sie aus der Jugendhilfe. Am 20.10.2017 werden in Berlin ihre Zähne und eine Hand geröntgt. Anhand der Aufnahmen legt ein Mediziner in Hamburg ihr Mindestalter auf 20 Jahre fest und damit den 20.10.1997 als Geburtsdatum.

Was sagen Knochen und Zähne über das Alter?

Das Altersgutachten sei fehlerhaft, sagt Rechtsanwältin Mihriban Terhechte. Sie wirft dem Gutachter Fehlinterpretationen bei der Frage vor, ob bei ihrer Mandantin Weisheitszähne durchgebrochen oder noch im Kiefer waren. Nach dem Arztbrief der behandelnden Zahnärztin treffe die Gutachter-Einschätzung nicht zu. Weisheitszähne gelten wie die Knochen der Hand als Reifezeichen.

Zeig mir Deine Zähne und ich sage Dir, wie alt Du bist? Rechtsmediziner tun das, andere bestreiten die AussagekraftBild: picture-alliance/BSIP/AJ PHOTO

Die rechtsmedizinische Altersdiagnostik ist umstritten. Kinderärzte und Jugendpsychiater kritisieren Abweichungen von plus/minus zwei Jahren und mehr. Die Bundesärztekammer lehnt Röntgenuntersuchungen als unzulässig ab. Eine repräsentative Studie aus Schweden über Alterstests, die 2017 an mehr als 9000 jungen Geflüchteten unternommen wurden, belegt eine hohe Fehlerquote medizinischer Alterseinschätzungen und fehlende wissenschaftliche Bewertungen. "Die Flüchtlinge werden zu oft als volljährig eingestuft, mit negativen Folgen für ihren Schutzstatus", teilt der "Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" mit.

Die Jugendbehörde schreibt der DW, die Altersdiagnostik erfolgte nach "neuesten wissenschaftlichen Standards". Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) stellt im Mai 2018 fest: "Sind sowohl die Handskelett-Entwicklung als auch die Weisheitszahn-Mineralisation abgeschlossen, kann man Volljährigkeit noch nicht zweifelsfrei nachweisen." Eine Computertomographie der Schlüsselbeine müsse folgen. Die gibt es bei Robina Karimi nicht.

"Eindruck einer Jugendlichen"

Für die Behörden ist sie also jetzt 21 Jahre alt. Dokumente, die sie vorgelegt hat, bleiben ohne Wirkung: ihr Zeugnis der 10. Klasse aus Kabul (2016), eine Geburtenregisterkarte und Zeugen-Bestätigungen für den Tod ihrer Mutter und ihre Geburt im Jahr 2000. Bis Oktober 2018 wird sie noch als "junge Volljährige" betreut. Eine Jugendamts-Mitarbeiterin schreibt ins Protokoll der Hilfekonferenz: "Insgesamt macht sie eher den Eindruck einer Jugendlichen als einer jungen Erwachsenen." Im Vier-Augen-Gespräch, ergänzt Robina Karimi, habe sie ihr gesagt, mehr könne sie nicht tun, sie wisse natürlich, dass sie nicht 21 und schon gar nicht 25 Jahre alt sei.

An der staatlichen Europaschule, die Robina Karimi besucht, wundert man sich über den Altersstreit und schreibt, das Kollegium würde "aus pädagogischer Sicht von der kognitiven, körperlichen und sozialen Entwicklung her annehmen, dass Robina eine junge Frau im Alter von 16 oder 17 ist".

Widersprüche beim BAMF

Die Anhörerin im Asylverfahren sagt im Oktober 2017 vor Zeugen, sie zweifle nicht an der Minderjährigkeit und werde Robina Karimi als Minderjährige befragen. In den BAMF-Akten wird sie aber mit dem Geburtsjahr 1992 geführt. Und der LKA-geprüfte Pass? Das BAMF teilt mit: "Meldungen oder Hinweise zu einem Reisepass seitens des LKA sind dem Bundesamt nicht bekannt." Das Ausländeramt hat die Passprüfung nicht mitgeteilt.

Bei der Asyl-Anhörung versucht die Schülerin, über die Verfolgung kurz vor ihrer Flucht zu berichten. Sie bricht weinend zusammen, erinnert sich Vormund Sophia Schlette. Die Anhörung wird unterbrochen, der Übersetzer rausgeschickt. Als es im DW-Interview um den Angriff auf sie geht, verstummt das Mädchen, das sonst lebhaft ihre Erfahrungen schildert, mitten im Satz. Tränen steigen in ihre Augen, sie kann nicht sprechen. Seit 2017 ist sie in psychotherapeutischer Behandlung. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung.

Das BAMF lehnt ihren Asylantrag Anfang 2018 ab - mit Textbausteinen zur Lage in Afghanistan und dem Hinweis auf Widersprüche. Robina Karimi habe ihre Minderjährigkeit und den 11.12.2000 nur mit einer Geburtsurkunde belegt, der Alterstest zeige, dass sie getäuscht habe. Laut Protokoll legte sie eine Passkopie vor. Widersprüche? Im nachträglich geänderten BAMF-Protokoll passen manche Fragen und Antworten nicht zusammen. Sophia Schlette hat den Ablauf für die Klage gegen den negativen Asylbescheid dokumentiert.

Behandlung der Behörden macht krank

Der Streit um ihr Geburtsdatum belaste Robina Karimi sehr, sagt der Kinder- und Jugendpsychiater Gerhard Heinz Holzkamp der DW. Er kennt sie seit über einem Jahr. Was sie schildere, sei stimmig und glaubwürdig. Er hält sie für 17 Jahre, wie es auf der Krankenversicherungskarte steht. Für die Versicherung war Robina Karimi die ganze Zeit minderjährig: Vormund Sophia Schlette musste in Behandlungen einwilligen, die Krankenkasse übernahm Leistungen für Minderjährige.

Belastende Erfahrungen wie die negativen Behördenerlebnisse verarbeitet Robina in Gedicht-Workshops des Poetry ProjectBild: Rottkay

Holzkamp sagt, seine Patientin leide darunter, wie man mit ihr umgehe. Ihre Jugendbetreuerin schilderte das Verhalten von Mitarbeiter F. bei der Ausländerbehörde: "Robina wurde dort sehr unfreundlich behandelt und als Lügnerin beschimpft." Psychiater Holzkamp sagt, seine Patientin simuliere nicht, sie verzweifle am deutschen Rechtssystem. Das mache sie krank, manchmal breche sie zusammen.

"Nehmen Sie's doch sportlich"

Die monatelange DW-Recherche zeigt viele Unstimmigkeiten bei den Behörden. Nach Auskunft der Ausländerbehörde ist der Reisepass mit dem Geburtsdatum 11.12.2000 beim LKA - gegen Robina Karimi werde ermittelt. Das LKA sagt, man habe alles an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft schaut nach: Alle Verfahren seien eingestellt - "kein hinreichender Tatverdacht".

F. von der Ausländerbehörde sagte zu Anwältin Mihriban Terhechte: "Nehmen Sie's doch sportlich - mal gewinnt man, mal verliert man." Robina Karimi findet das unerträglich. "Das ist mein Leben!", sagt sie, kein Spiel. Sie verarbeitet viel beim Auftritt mit dem Poetry Project, wenn es Applaus gibt für ihr Gedicht "Ist es ein Verbrechen, Afghanin zu sein?" Wovon träumt sie? "Ich möchte wie ein deutsches Kind leben mit meiner Familie, ohne zu denken: Was passiert morgen? Aber da steht: Robina Karimi, Afghanin, nicht Deutsche."

Über ihr Handy erreichen sie täglich Meldungen über Gewalt und Tote in Kabul. Sie macht sich Sorgen: Auch die Familie ihres Bruders wurde angegriffen, er selbst und sein Sohn angeschossen, seine Tochter entführt. Die Polizei half nicht - aus Angst vor den Taliban.

Robina Karimi liebt Brücken - sie möchte gerne Ingenieurin werdenBild: Sophia Schlette

Eine Brücke bauen

Wie wichtig ist jetzt noch ein Ausweis mit dem 11.12.2000? Robina Karimi will kein fiktives Datum: "Meine Mutter ist an meinem Geburtstag gestorben." Sie schiebt die Unterlippe vor, halb trotzig, halb traurig sagt sie: "Ich will nur meine Identität."

Bei allen Belastungen leistet sie Erstaunliches: Sie ist eine der Besten in der Klasse, absolvierte ein Praktikum am Mathe-Institut der TU Berlin. Sie möchte Ingenieurin werden und hat am Schülerwettbewerb "Brücken verbinden" teilgenommen. Eines Tages will sie eine Brücke bauen. Auf der steht dann, sagt sie mit funkelnden Augen: "Erbaut von Robina aus Afghanistan".

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