Finnische Justiz weist Klage wegen Ostseekabel-Sabotage ab
3. Oktober 2025
Ein Gericht in Finnland hat die Sabotage-Anklage gegen den Kapitän des mutmaßlich zur "russischen Schattenflotte" gehörenden Tankers "Eagle S" abgewiesen. Bei der mutmaßlichen Sabotage am Grund der Ostsee könne das finnische Strafrecht nicht angewendet werden, teilte das Amtsgericht von Helsinki zur Begründung mit.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Fall "Eagle S" als ein Vorfall im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens eingestuft werden sollte. Demnach liegt die Zuständigkeit für eine strafrechtliche Verfolgung bei den Gerichten des Flaggenstaates des Öltankers oder den Heimatstaaten der Angeklagten.
Die Entscheidung bedeutet, dass die angeklagten Crew-Mitglieder der "Eagle S" vorläufig nicht verurteilt werden können und die Anschuldigungen gegen sie fallen gelassen werden. Damit wurden auch die damit verbundenen Schadensersatzforderungen zurückgewiesen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Dem georgischen Kapitän sowie dem ersten und zweiten Offizier war vorgeworfen worden, mit ihrem Schiff nach dem Ablegen in Russland Ende 2024 fünf Strom- und Telekommunikationskabel im Finnischen Meerbusen durchtrennt zu haben. Die drei Männer hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.
Kriminelle Absicht ließ sich nicht belegen
Der Prozess gilt als einer der ersten Versuche, die mutmaßlichen Verantwortlichen für die Beschädigung kritischer Unterwasserinfrastruktur juristisch zu belangen. Die Strafverfolgung wird jedoch durch das internationale Seerecht und den schwierigen Nachweis einer kriminellen Absicht erschwert.
Ermittlern zufolge schleifte der unter der Flagge der Cookinseln fahrende Tanker seinen Anker über den Meeresboden. Dabei seien das Stromkabel Estlink 2 zwischen Finnland und Estland sowie vier Internetleitungen beschädigt worden.
Finnische Sicherheitskräfte hatten das Schiff daraufhin gestoppt und in finnische Hoheitsgewässer beordert. Die Crew hatte erklärt, es habe ein technisches Problem mit dem Anker gegeben. Die Verteidigung argumentierte, Finnland sei nicht zuständig, da die Kabel außerhalb der finnischen Hoheitsgewässer beschädigt worden seien.
Klar ist: Der Vorfall vom 25. Dezember hatte die NATO-Streitkräfte in der Region in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 hat es in der Ostsee eine Reihe von verdächtigen Störungen an Kabeln und Gaspipelines gegeben. Verdächtigt werden Schiffe der sogenannten "russischen Schattenflotte".
"Boracay" setzt Fahrt fort
Unterdessen hat ein vorübergehend von der französischen Marine festgehaltener Öltanker, der zur "russischen Schattenflotte" gehören soll, seine Fahrt fortgesetzt. Der chinesische Kapitän und der Steuermann, die in Polizeigewahrsam waren, seien wieder an Bord, hieß es. Zuletzt habe der Tanker "Boracay" sich auf der Höhe von La Rochelle befunden, melden mehrere auf maritimen Verkehr spezialisierte Websites.
Die Präsenz französischer Soldaten an Bord des Tankers, der zuletzt unter der Flagge von Benin fuhr, hatte großes Aufsehen erregt. Spekulationen, dass das Schiff als Startrampe für die über Dänemark gesichteten Drohnen gedient haben könnte, wurden bislang nicht bestätigt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nahm den Vorfall aber zum Anlass, um ein gemeinsames Vorgehen der sogenannten Koalition der Willigen gegen die "russische Schattenflotte" zu fordern.
Als "Schattenflotte" werden die oft veralteten und unter fremder Flagge fahrenden Schiffe bezeichnet, mit denen Russland unter anderem das Öl-Embargo umgeht. Die EU und Großbritannien führen bis zu 500 solcher Schiffe auf Sanktionslisten.
haz/AR (rtr, afp, ap, dpa)