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Politik

Das Handy als Personalausweis

31. August 2017

60 Prozent aller Asylbewerber haben keine Ausweispapiere dabei, wenn sie in Deutschland ankommen - aber fast alle haben ein Handy. Ab sofort soll damit die Identität geprüft werden. Nicht alle finden das gut.

Deutschland Handys von Flüchtlingen im Visier
Bild: picture alliance/NurPhoto/N. Economou

Der junge Mann gab an, aus Aleppo geflohen zu sein. Irgendwann im Herbst 2015 kam er an der österreich-bayrischen Grenze an. Einen Ausweis konnte er nicht vorweisen - verloren, so seine Erklärung. Sein Handy aber hatte er dabei. In der Phase des größten Flüchtlingsandrangs konnten die Grenzbeamten nur flüchtig Identitäten prüfen. Meistens wurde durchgewunken. Ob der Mann syrisches Arabisch sprach - wer hätte das damals sagen können? Tatsächlich war der angebliche Bürgerkriegsflüchtling aus Aleppo ein Marokkaner, über das Mittelmeer und Lampedusa erst spät auf die „Balkanroute" gestoßen und so im Tross mit „echten Syrern" nach Deutschland gekommen.

Das Handy weiß mehr als ein Reisepass

Der Fall ist konstruiert, hat sich aber tausendfach so ereignet. Die Herkunftsfrage ist wichtig, sie entscheidet maßgeblich über die Chancen beim Asylantrag. Syrer können bleiben, Marokkaner nicht, Der Maghreb-Staat gilt als sicheres Herkunftsland. Erst spät wurde politisch die Frage gestellt, ob denn das Handy ausgelesen werden kann, mit dem sich zeitlich und geografisch genau nachweisen lässt, wer wann und über welchen Weg nach Deutschland gekommen ist.

Erstaufnahmestelle des BAMF: Wenn der Ausweis weg ist, soll das Handy weiterhelfenBild: picture-alliance/dpa/arifoto UG/M. Reichel

Lange hatte sich die Bundesregierung rechtlich mit dem Thema schwer getan, doch nun soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Handys zu Identitätsprüfung heranziehen dürfen. Das BAMF kann ab sofort Smartphones scannen, um zu klären, mit wem sie es bei einem Neuankömmlingzu tun hat. Genau davor warnen Flüchtlingsanwälte, Datenschützer und Hilfsorganisationen. Sie sehen darin einen zu weit gehenden Eingriff in die Privatsphäre. Was Kritiker als verfassungsrechtlich bedenklich ablehnen, hält Jutta Cordt, die Chefin der Bundesbehörde mit ihren 82 Außenstellen, für dringend überfällig.

Persönliche Daten in den technischen Safe

Beim Erstkontakt mit dem BAMF, so Cordt, werde das Handy ausgelesen. Danach verschwänden die Daten in einer Art technischen Safe, "damit kein Unbefugter dran kommt". Erst wenn in der Asyl-Anhörung Zweifel über die Herkunft des Antragstellers auftreten, werde das Smartphone als Quelle herangezogen. Für die BAMF-Chefin eine "Ultima Ratio", ein "zusätzliches System, eine Unterstützung für unsere Entscheider". 

Ist das gesetzlich einwandfrei?

Die Bundesdatenschutzbeauftragte widerspricht und hält das Verfahren für verfassungsrechtlich bedenklich. Auf Handys lägen sehr persönliche Daten, zum Beispiel über unbeteiligte Personen wie Rechtsanwälte, so Andrea Voßhoff. Auch der Kölner Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas ist gegen die neue Überprüfungsmethode.

Der Fingerabdruck als Identifikation. Über die Herkunft eines Menschen ist damit noch nichts gesagt Bild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

"Absolut unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar" sei das Verfahren, so seine Argumentation. Doch BAMF-Chefin Jutta Cordt ist sicher, dass es in den weitaus meisten Fällen gar nicht soweit kommen werde, die Genehmigung zu einem Smartphone-Check einzuholen. Bei einem Test in einer der BAMF-Büros hatten die meisten Asylantragsteller ihre Handys freiwillig zur Verfügung gestellt.

Die Handy-Auswertung nur als letzte Sicherheit

Bislang hatte es geheißen, die Daten würden dann vom Handy ausgelesen, wenn Verdacht geschöpft werde, dass der Antragsteller sich in Widersprüche verwickelt. Tatsächlich aber darf das BAMF erst dann an die gescannten Daten ran, wenn ein Jurist sie vorher freigegeben hat.

Aber auch dann sind die prüfenden Behörden noch nicht auf der sicheren Seite. Es könnte, so warnen manche, ein Zweithandy präsentiert werden. Liegt eine Täuschung trotz Handy-Check vor, kann nach Paragraf 73 des Asylrechts der vorher ausgesprochene Schutztitel wieder entzogen werden. Doch das geschieht selten. In 2016 wurden weniger als 400 schon genehmigte Asylanträge wieder kassiert.

Lückenlos ist die neue Methode der Herkunfts- und Identitätsprüfung nicht, aber zuverlässiger als ohne Handy als Datenquelle. Dennoch: Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V." (GFF) will gegen die Handynutzung klagen.

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