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Politik

Flüchtlingspolitik: Geld gegen Rückkehr

Carsten Grün
20. Januar 2017

Die Bundesregierung möchte die Zahl der Flüchtlinge senken. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will Asylsuchenden mit finanziellen Unterstützungen die Rückkehr schmackhaft machen.

Deutschland Rückführung von Flüchtlingen
Bild: Getty Images/T. Lohnes

Zuwanderer, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, können für die Rückkehr in ihre Heimat Geld vom deutschen Staat zu bekommen. Die Alternative ist eine zwangsweise Rückführung ohne Zuschuss. Aber auch Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden, können sich ab Februar 2017 für das erweiterte Rückkehrprogramm "Starthilfe Plus" entscheiden.

Rund 40 Millionen Euro will die Bundesregierung in das Programm investieren. In einem Pilotversuch will das BAMF schon bei der Registrierung neuer Asylbewerber - also so früh wie möglich - auf die Möglichkeit der Rückkehr mit finanzieller Hilfe hinweisen. Schon in den Ankunftszentren sollen Flyer und Filme über die Rückkehrer-Unterstützung informieren, sagte Jutta Cordt, die neue Leiterin des BAMF, im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". 

Will die Ausreisezahlen forcieren: Jutta Cordt, die neue BAMF-PräsidentinBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Vorteile der freiwilligen Rückkehr

Für abgelehnte Asylbewerber ist das Förderprogramm wesentlich lukrativer als eine Zwangsabschiebung. Sie können Geld für die Reisekosten, für Starthilfen und Reintegrationsprogramme erhalten. Sobald sich ein Zuwanderer für eine Rückkehr entscheidet, werden die verschiedenen Möglichkeiten in einer Rückkehrberatung individuell besprochen. Die Zahlungen erfolgen einmalig. Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss die Förderung zurückgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf das Geld besteht nicht.

Hilfsprogramme von BAMF, Regierung und EU

Bis zu 1200 Euro zahlt das BAMF Menschen, die ihren Asylantrag zurückziehen. Kinder bis zu 12 Jahren erhalten 600 Euro. Für Familien mit mehr als vier Personen gibt es 500 Euro zusätzlich.

Dazu kommen weitere Hilfen für bestimmte Staaten aus einem anderen Rückkehr-Programm der Bundesregierung: 500 Euro bekommen Erwachsene aus Äthiopien, Afghanistan, Eritrea, Gambia, Ghana, Irak, Iran, Nigeria und Pakistan. Kinder erhalten 250 Euro. Maximal  1500 Euro kann eine Familie aus diesem Zusatztopf bekommen.

Für Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten, anderen afrikanischen Ländern, Russland oder aus asiatischen Staaten wie Indien oder Sri Lanka werden 300 Euro gezahlt - Kinder bekommen die Hälfte. Das Maximum für eine Familie beträgt hier 900 Euro.

Keine Beihilfen erhalten Zuwanderer vom Balkan. Hier werden nur die Reisekosten erstattet. Ausnahme Kosovo: Dafür gibt es ein eigenes Unterstützungsprogramm.

Zudem bietet die EU über das "Europäische Reintegrationsnetzwerk" (Erin) Flüchtlingen aus Afghanistan, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia Zahlungen von 700 Euro. Bei einer Existenzgründung im Heimatland können sogar bis zu 2700 Euro ausgezahlt werden. Die Rückkehrer werden bei ihrer Ankunft in der Heimat medizinisch versorgt und untergebracht. Bei Bedarf sollen sie rechtlich beraten werden. Vorgesehen ist Hilfe bei der Suche nach Wohnung, Arbeit und eine Förderung für Weiterbildungen - sicher keine leichte Aufgabe, vor allem in Ländern, die durch Kriege zerstört wurden.

Deutschland will die Rückführung von Flüchtlingen beschleunigenBild: picture-alliance/dpa /P. Seeger

Das Bundesinnenministerium arbeitet jetzt auch mit dem Entwicklungshilfeministerium zusammen. Das Programm "Migration für Entwicklung" soll auf rückkehrende Asylbewerber aus Deutschland ausgeweitet werden. Rund 150 Millionen Euro stehen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dafür bereit. Im Heimatland soll der Aufbau privater Unternehmen gefördert werden.

2016 kehrten 55.000 Menschen zurück in die Heimat

Die deutschen Behörden wollen die "Starthilfe Plus"-Maßnahmen möglichst schnell umsetzen. Ausreisepflichtige sollen nach Erhalt des negativen Asylbescheids mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommt der Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, in der er ausreisen muss - in der Regel sind das 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet beträgt die Ausreisefrist eine Woche, heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Migration.

2016 hat Deutschland 21,5 Millionen Euro an Rückkehrer gezahlt. Rund 55.000 Menschen gingen zurück in ihre Heimatländer. Die meisten stammten aus den Balkanstaaten. Zum großen Teil waren es Albaner (15.000) und Serben (5000). Aber auch Flüchtlinge aus dem Irak, Afghanistan und dem Iran reisten aus. Bis Ende September 2016 waren es rund 3300 Iraker, 2300 Afghanen und knapp 1600 Iraner.

Pro Asyl: "Abschiebung mit anderen Mitteln"

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert die Initiative der Bundesregierung. "Wir lehnen das Programm in der Form ab. Was wir brauchen, ist eine faire und flächendeckende unabhängige Verfahrensberatung", sagt Europareferent Karl Kopp im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Im Grunde ist das nur eine Abschiebung mit anderen Mitteln und eine Art zynischer Gefahrenzulage, wobei sich die Höhe nach der Gefährlichkeit des Landes richtet."

Sieht die Rückkehrpläne für Flüchtlinge kritisch: Karl Kopp von Pro Asyl Deutschland Bild: Pro Asyl Deutschland

Solche Strategien würden nur ein politisches Klima schaffen, dass von einer Ablehnung der Flüchtlinge bestimmt sei, sagt Kopp. Er schränkt ein: Wenn jemand bereits abgelehnt sei, fair beraten wurde und sich entschlossen habe, in ein sicheres Land zurückzukehren, dann sei eine Förderung durchaus dienlich. Das gelte aber nicht für Staaten wie Afghanistan oder den Irak, die absolut unsicher seien, betont der Menschenrechtsexperte.

Hoffnung Übersee

Neben der Rückreise besteht auch die weniger bekannte Möglichkeit der Weiterreise. Darüber informiert etwa das Raphaelswerk des Caritasverbandes in Hamburg. Flüchtlinge können dort einerseits erfahren, welche Hilfen es für die Ausreise in ihre Heimat gibt.

Das Raphaelswerk informiert aber auch über die Möglichkeiten der Weiterwanderung. So besteht für in Deutschland abgelehnte Flüchtlinge aus bestimmten Staaten wie zum Beispiel Irak, Afghanistan oder dem Iran die Möglichkeit, an Verfahren zur Einwanderung in die USA, nach Kanada oder Australien teilzunehmen.

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