Früherer KZ-Wachmann gibt sich unwissend
13. November 2018Er sei zwar als SS-Wachmann dort gewesen und habe den schlechten Zustand der Insassen bemerkt, ließ der 94-jährige Johann R. über seinen Verteidiger vor Gericht erklären. Von Gaskammern und systematischen Massenmorden habe er aber "nichts gewusst". In seiner Zeit dort habe er auch keine "systematische Tötungsmaschinerie feststellen können".
Durch guten Kontakt zu seinem damaligen Kompanieführer sei er hauptsächlich am ersten Wachturm eingesetzt worden und nicht an der Organisation des Lagers beteiligt gewesen. Gleichwohl gab der Beschuldigte zu, dass alle Wachleute im Lager von einem Krematorium auf dem Gelände gewusst hätten. Auch habe er nur "unter Zwang" in der SS und in dem Lager gedient. Die Staatsanwaltschaft wertete die Aussagen als unglaubwürdig.
Der Mann muss sich vor dem Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster verantworten, weil er während des Zweiten Weltkriegs von 1942 bis 1944 als junger Mann in dem früheren KZ bei Danzig als Wachmann tätig gewesen sein soll. In Stutthof hatten die Nazionalsozialisten unter anderem polnische Staatsbürger, sowjetische Kriegsgefangene und Juden inhaftiert und getötet. Von mehr als 100.000 Häftlingen, starben nach Schätzungen etwa 65.000.
Eines der letzten Verfahren
Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen. Darunter sollen Vergasungen in Gaskammern, Erschießungen und absichtliches Erfrierenlassen sein. Die Anklage geht davon aus, dass seine Tätigkeit als Wachmann die systematischen Tötungen in dem Konzentrationslager beförderte und er über die Vorgänge im Lager im Bilde war. Der Prozess, bei dem es sich um einen der letzten Verfahren wegen Massenverbrechen während der Nazizeit handeln dürfte, soll bis Februar dauern.
Die Oberstaatsanwalt widersprach den Angaben des Angeklagten. Man gehe schon davon aus, dass die Wachleute deutlich mehr wussten, als im Rahmen der heutigen Einlassung wiedergegeben wurde, heißt es. Auch die Aussage des Angeklagten, er habe nur aus Angst vor Repressalien seinen Dienst bei der SS verrichtet, entspreche nicht der Einschätzung der Anklage. Nun gelte es, die Beweisaufnahme abzuwarten. Dazu werde unter anderem ein Historiker ein Gutachten erstellen.
Prozess vor der Jugendkammer
Der 94-Jährige muss sich vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten, weil er zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt war. Der Prozess ist bis zum 12. Februar angesetzt. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag die Anhörung von vier Überlebenden des KZ Stutthof als Zeugen. Die Frauen, die heute in den USA leben, sollen über Skype zum Prozess zugeschaltet werden, "um den Opfern des Holocaust eine Stimme zu geben", wie es hieß.
Ein weiteres Verfahren gegen einen anderen SS-Mann aus Wuppertal ist noch anhängig. Er soll ebenfalls ab 1942 im KZ Stutthof im Einsatz gewesen sein. Zurzeit wird geklärt, in welchem Umfang der heute über 90-Jährige verhandlungsfähig ist.
cgn/qu (afp, epd)