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Politik

Frankreich nach Sterbehilfe-Urteil gespalten

21. Mai 2019

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat ein Gericht entschieden, dass der Wachkoma-Patient Vincent Lambert am Leben erhalten wird - vorerst. Jetzt diskutiert das ganze Land über Sterbehilfe, Ethik und Religion.

Frankreich Paris | Protest gegen lebenserhaltende Maßnahmen für Vincent Lambert
Eine Frau protestiert in Paris für die lebenserhaltenden Maßnahmen für Vincent LambertBild: Getty Images/AFP/K. Tribouillard

Ein französisches Gericht hat am Montag entschieden, dass die lebenserhaltenden Maßnahme für Vincent Lambert weitergeführt werden müssen, bis sich der zuständige UN-Ausschuss mit dem Fall befasst hat. Der ehemalige Krankenpfleger Lambert hatte sich 2008 bei einem Motorradunfall so schwer am Kopf verletzt, dass er bis heute in einer Art Wachkoma liegt. Mit dem jüngsten Urteil geht auch die gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe in Frankreich in die nächste Runde. 

Spaltung in der Familie

Die Familie des 42-Jährigen ist tief gespalten. Da sind zunächst die streng katholischen Eltern von Lambert. Sie hatten sich durch sämtliche französischen und europäischen Gerichtsinstanzen geklagt, um den Tod ihres Sohnes zu verhindern. Aber alle lehnten ihre Forderung ab. Erst der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen bewegte das Gericht in Frankreich dazu, die vorläufige Weiterführung der lebenserhaltenden Maßnahmen anzuordnen. Mit Rufen wie "Vincent wird leben" begrüßten Eltern, Anwälte und Unterstützer das Gerichtsurteil. Die Eltern hatten immer wieder argumentiert, dass ihr Sohn nicht sterbenskrank, sondern schwerbehindert sei.

Vincent Lamberts Mutter Viviane nach einer Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für MenschenrechteBild: Getty Images/AFP/P. Hertzog

Vincent Lamberts Ehefrau ist ganz anderer Meinung und möchte ihren Mann "in Würde gehen lassen". Schon vor einigen Jahren hatte sie gesagt, ihr Gatte habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde. Eine Patientenverfügung von Lambert gibt es jedoch nicht. Auch der Neffe Francois ist gegen die lebenserhaltenden Maßnahmen und bezeichnete das Urteil als "puren Sadismus" gegenüber seinem Onkel. Er fühle Ärger und Ekel.

Gesellschaftliche Debatte

Aber der Fall spaltet nicht nur die Familie, sondern das ganze Land. Menschen in Paris protestierten gegen den Behandlungsstopp. Viele Vertreter er katholischen Kirche schlugen sich auf die Seite der Eltern. Der Erzbischof von Paris, Michel Aupetit, hatte den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen scharf kritisiert. Die Gesellschaft stehe vor der Entscheidung, ob sie Menschen "als funktionierende Roboter" sehe oder ob sie den Wert der menschlichen Beziehungen an der Liebe zueinander festmache. Auch Papst Franziskus äußerte sich in einem Tweet. 

Zahlreiche Politiker meldeten sich ebenfalls zu Wort. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron teilte über Twitter und Facebook mit, sich nicht in die Entscheidung einmischen zu wollen und auf das Urteil der Ärzte zu vertrauen. Er sehe es aber als seine Aufgabe, die Emotionen der Menschen zu hören und darauf zu antworten. Außerdem forderte Macron Respekt vor der Privatsphäre und dem Leid der Familie. Der Präsident des Nationalen Ethikrates rief dazu auf, die neue gerichtliche Frist nun zu nutzen, um ein wenig Ruhe in die aufgeheizte Debatte zu bringen. Das Thema sei komplex, weil es die Menschen berühre, sagte Jean-François Delfraissy dem Sender France Inter. Die Entscheidung des Gerichts bewertete er nicht. 

Neuregelung der Sterbehilfe?

Experten und Mediziner in Frankreich fordern nun ein neues Ethikgesetz. Die bisherige Regelung, die 2005 verabschiedet und zuletzt 2018 ergänzt wurde, stoße mit dem Fall Lambert an ihre Grenzen, hieß es. Aktive Sterbehilfe, also das Verabreichen eines tödlich wirkenden Mittels, ist in Frankreich und Deutschland verboten. Passive Sterbehilfe, das Abschalten von lebenserhaltenden Maschinen, und indirekte Sterbehilfe durch Verabreichen schmerzlindender Medikamente, die auch das Sterben beschleunigen, sind jedoch erlaubt.

pb/stu (dpa, kna, epd)