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Frauenquote für 2600 Unternehmen

26. Januar 2014

Um das Für und Wider einer Frauenquote in den Führungsetagen von Unternehmen wird seit Jahren gestritten. Gestützt auf den Koalitionsvertrag kündigt Familienministerin Schwesig jetzt eine gesetzliche Regelung an.

Symbolbild Frauenquote (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Versuch freiwilliger Vereinbarungen der Wirtschaft sei "gescheitert". Der Anteil der Frauen in den Chefetagen sei teilweise zurückgegangen, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig der Zeitung "Welt am Sonntag". "Daraus ziehen wir Konsequenzen". Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, eine verbindliche gesetzliche Frauenquote einzuführen. Ein "Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen" solle in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden und 2015 in Kraft treten, kündigte die SPD-Politikerin an.

Feste Quote für Aktiengesellschaften

Nach den Vorstellungen Schwesigs soll die Quote für die Führungsgremien von mehr als 2600 Unternehmen in Deutschland gelten. Eine starre Quote von 30 Prozent Frauenanteil werde es dabei nur für Aufsichtsräte in Unternehmen geben, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig seien, sagt die Ministerin. "Das betrifft etwa 120 Unternehmen."

Familienministerin Schwesig: SiegessicherBild: picture-alliance/dpa

Bei Nichteinhalten der verbindlichen Quote solle es Sanktionen geben. "Wenn die nicht eingehalten wird, bleibt der Stuhl leer, das heißt, dass das Aufsichtsratsmandat nicht besetzt werden darf", erläuterte Schwesig.

Öffentllicher Dienst zieht mit

Firmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig seien, müssten für ihre Aufsichtsräte und ihre Vorstände verbindliche Quotenziele festlegen. "Diese Zielvorgaben müssen über dem jeweiligen Status Quo bei weiblichen Führungskräften liegen", sagte die SPD-Politikerin. Diese Regelung betreffe rund 2500 Firmen bundesweit.

Mit Blick auf den öffentlichen Dienst betonte die Ministerin: "Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen." In seinem Einflussbereich wolle sie die bestehenden Regelungen verbessern. "Das heißt, dass wir mindestens für die Spitzenpositionen Vorgaben brauchen, die nicht hinter dem zurückbleiben, was wir von der Wirtschaft fordern", erklärte Schwesig.

wl/uh (afp)

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